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  #1  
Alt 19.04.2005, 20:14
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Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der 2. Reha

Ich arbeite nun schon seit einiger Zeit wieder, mache aber dieses Jahr ein zweite Reha. Wer zahlt in dieser Zeit mein Gehalt? Ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet oder muss die BfA Übergangsgeld zahlen?
Und wird man krankgeschrieben oder erhält man der BfA die entsprechende Freistellung?

Gruß,

Jo
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  #2  
Alt 22.04.2005, 14:06
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Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der 2. Reha

Hallo Jo,
du mußt keinen Urlaub machen. Ich komme gerade von der Kur (Reha). Einige waren das 2. Mal dort. also haben auch schon wieder gearbeitet. Kur ist also kein Urlaub. Da Du schon wieder arbeitest - also von der Arbeit zur Kur fährst, mußt Du für die zeit Deines Aufenthaltes (drei oder vier Wochen, maximal für 28 Tage jeden Tag 10 EURO zuzahlen. Wenn man krank geschrieben ist und während der Krenkschreibung zur Kur fährt bekommt man von der BfA während des Aufenthaltes Übengangsgeld - danach wieder krankengeld , wenn man weiter krank geschrieben ist. Ich hoffe ich konnte Dir alles beantworten. Alles Gute und wenn Du Fragen hast, schreiben wieder Liebe Grüße Hanne
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  #3  
Alt 28.04.2005, 00:19
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der 2. Reha

Hallo Hanne, na ja, nicht wirklich alles beantwortet.
Wichtig ist mir ob der Arbeitgeber, trotz bereits geleisteter sechs Wochen Lohnfortzahlung wegen eben dieser Krankheit im letzten Jahr, für die Zeit
der zweiten Reha Lohnfortzahlung leisten MUSS oder nicht.

Gruss,

JO
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  #4  
Alt 09.05.2005, 15:18
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der 2. Reha

Hallo Jo,

Setze Dich mit Deiner krankenkasse oder der BFA in Verbindung. Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich glaube, wenn der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat und Du im gleinen Kalenderjahr zur REHA fährst, zahlt die Krankenkasse. Du zahlst aber für jeden Kurtag 10 Euro dazu.

Am Besten Du ruft die Kasse an. Liebe Grüße Hanne
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