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#1
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
danke Jutta, jetzt blick ichs auch, warum die Zurechnungszeit nur bis zum 60. Lebensjahr gerechnet wurde. Ich bin im Nov. 2001 mit 51 Jahren in Rente.
Gruß Thomas |
#2
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
@alle:
Hallo, Leute, weiß vielleicht jemand aus diesem Forum, wie es mit der Rechtmäßigkeit der 10,8%igen Kürzung der Pension bei Beamten aussieht? Die Frage ist für mich gerade aktuell, weil ich wegen Krebs/Chemotherapie und Amputation eines Unterschenkels mit 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden muss. Die Versetzung in den Ruhestand ist bereits angekündigt und wird wohl im nächsten Monat zugestellt. Nach bisherigem Verfahren werden 10,8% von der Pension abgezogen. Ich denke, dass die Kürzung wohl aus den selben Gründen wie bei den Rentnern entstanden ist, Genaues weiß ich allerdings nicht. Vielleicht kann hier jemand Auskunft geben!? |
#3
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
ich habe die Deutsche Rentenversicherung um Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente gebeten, und daraufhin die Antwort erhalten, dass die DRV eine andere Rechtsauffassung als das Bundessozialgericht hat....
Gruß Thomas |
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