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#1
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Stezi
je nach Krankheit und Einschränkung wird der Ausweis für eine begrezte Zeit ausgestellt dass kann von 1 bis unbefristet Jahre sein. Stelle so ein halbes jahr vorher die Verlängerung. ich denke die Stadt geht davon aus, dass es dir nach 2 Jahren besser geht und dass du dann nicht mehr 100% hast. Einspruch würde ich nicht erheben, sondern den Ausqwis rechtzeitig verlängern Barbara |
#2
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo und schönen guten Morgen,
besten Dank für die Antworten, die Verlängerung werde ich beantragen, es ist wahrscheinlich besser wie jetzt ein aufregender Einspruch, |
#3
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Stezi
Alles Liebe und Gesunde zu Deinem Burzeltag Liebe Grüsse Tina n. |
#4
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo an alle "Leidensgenossen"!
Ich habe gestern die Bewilligung meines Ausweises (GdB 50) erhalten. Nun muss ich nur noch ein Passbild hinschicken, dann gibt´s den Ausweis befristet bis 12/2012 Festgestellt und operativ entfernt wurde das Blasenkarzinom in 02/2008. Sofort vom "30-Jahre-Dauerraucher" zum Nichtraucher am Tag der Diagnose! Dann die üblichen vierteljährlichen Blasenspiegelungen und dann Rezidiv in 2010. Wieder eine OP (12/2010) und erstmalig einen Antrag gestellt. Jetzt hab ich aber ein paar Fragen:
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#5
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo angela,
ich denke mal, dass du wegen dem Rezidiv wieder zwei Jahre bekommen hast. Ansonsten wärst Du neu bzw. heruntergestuft worden. Ja da sind die immer schnell. Ich weis jetzt aber nicht genau, wie lange die Heilungs- bewährung bei Blase ist. aber kannst Dich ja mal schlau machen beim Versorgungsamt. Denen kann man auch mailen, wenn du Glück hast bekommst Du eine Nachricht oder Du gehst gleich persönlich hin, wirkt besser. Gruss Altmann |
#6
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo angela
Ich hatte Prostatakrebs und habe gleich 50 GdB für 5Jahre bekommen.Nun habe ich einen Verschlimmerungsantrag stellt,da ich immer noch Beschwerden habe. Hier habe ich mal einen Link,wo du nachlesen kannst was dir eventuell zu steht. Unter 10.3.5 wenn das für dich zu treffen sollte. http://www.versorgungsmedizinische-g...l#TabVerdauung LG an Alle |
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