#151
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid Hallo Petra
Hallo natürlich auch die anderen eben war ich am Briefkasten... Post von der DRV. und sie bearbeiten nun meinen Reha antrag ( den ich über die Arbeitsagentur stellen müsste, da ja mein Rentenverfahren im Widerspruch ist). Laut Einschreiben Rückschein, hat die DRV den Antrag auf Reha (medizinische) am 20.11.2006 erhalten. Ich frage mich nun, wo solange das Schreiben war...immerhin mehr wie ein Monat. Ich habe denen nun erneut geschrieben, wie auch im Rehaantrag erwähnt, ziehe ich den Widerspruch nicht zurück! Ich habe auch auf die 9 Seiten in der Anlage hingewiesen.... behörden menno. Ich hoffe nicht dass dieser blöder Reha antrag keine negativen Auswirkungen hat. Die Arge hat mich jagewungen und mit Sperrung des geldes gedroht. Schöne liebe Grüße Barbara |
#152
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
okay, dass das Gericht eine eigene Gutachterin beauftragt, finde ich in dem Zusammenhang auch sehr positiv. Herzlichen Glückwunsch zum dem neuen Job. Darüber freue ich mich für Dich wirklich ganz doll, da ich davon ausgehe, dass Deine neue Chefin sehr verständnisvoll und auf Deiner Seite ist. Das ist schon fast wie ein Hauptgewinn im Lotto. Nur, was ist mit dem Verdienst? Liegt er unter bzw. bis max. 350,-- Euro im Monat? Ziemlich durcheinander bin ich allerdings durch die Aussage Deines Anwalts. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da richtig "liege". Meinen Rentenantrag habe ich gestellt, weil ich nicht mehr über drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Arbeitsagentur hat nach einer "schriftlichen" Begutachtung meines Gesundheitszustandes durch die dortige Agenturärztin und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes entschieden, dass ich drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig wäre und mich außerdem noch aufgefordert, mich meinem Arbeitgeber dafür voll zur Verfügung zu stellen. Zum Glück hat die Rentenversicherung letztendlich zu meinen Gunsten entschieden. Meine Frage: Was erwartest Du für eine Entscheidung in dem schwebenden Sozialgerichtsverfahren? Dir alles Liebe und ein wirklich gutes, gesundes, zufriedenes und glückliches neues Jahr wünscht Dir Ingrid |
#153
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
heißt das jetzt also wirklich, dass Du erst einmal in die Reha gehen musst, bevor letztendlich über Deinen Rentenantrag entschieden werden wird? Ich wünsche Dir wirklich ganz ganz dolle starken Nerven für das weitere Vorgehen. Liebe Grüße Ingrid |
#154
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid
ich glaube da wissen die einen nicht was die anderen tun...... meinen GutachterTermin habe ich ja bald ich hoffe dass die Reha abgelehnt wird Barvaera |
#155
|
|||
|
|||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
ja, die Rentenversicherung sagt immer, Reha geht vor Rente. Aber in deinem Fall würde die Reha ja wohl nicht genügend bringen, um wieder arbeiten zu können. Solltest du doch hinmüssen, hat das sicher nur einen positiven Einfluss auf den Rentenantrag, denn die Meinung der Ärzte dort hat einen großen Einfluss auf die Genehmigung. Hallo Ingrid, laut Anwalt hätte ich sowieso wahrscheinlich nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente (d.h. ich könnte und dürfte nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten). Da darf man dann auch mehr als 350 Euro dazuverdienen. Ich werde jetzt so circa 900 Euro Verdienst haben. Aber auch wenn sie mir was abziehen, ich habe jetzt solange gekämpft und weiss ja auch noch gar nicht, ob ich vielleicht während der probezeit wieder entlassen werde, oder das Ganze doch nicht schaffe.....außerdem wird die Rente, wenn alles klappt, doch wohl rückwirkend ab 10.2005 gezahlt....... Liebe Grüße Petra |
#156
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
leider ist es wirklich so, dass oftmals viele nicht wissen, was die anderen tun. Jedenfalls wünsche ich Dir für Deinen Gutachtertermin toi, toi, toi, Ingrid |
#157
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber ich bin nach wie vor irritiert. Auch über Deinen Anwalt. Wie kann dieser eigentlich davon ausgehen, dass Du nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hättest? Bekanntlich kann jeder nur einen ganz normalen Rentenantrag stellen und dabei ist keine Rede von einer Teilrente. Deinen genannten Verdienst finde ich super. An Arbeitslosengeld I habe ich 30,-- Euro darüber gelegen. Jedenfalls bin ich sehr gespannt, wie es bei Dir weitergehen wird. Als ich damals mit meiner Psychiaterin über einen evtl. Mini-Job (ich habe nämlich echte finanzielle Schwierigkeiten) gesprochen habe, hatte sie mir dringend empfohlen, noch nicht tätig zu werden. Wann eine evtl. Rente gezahlt werden würde, entscheidet letztendlich die Rentenversicherung. Außerdem muss eine siebenmonatige Wartezeit erfüllt werden. Und diese muss nicht unbedingt Oktober 2005 bedeuten. Viele Grüße Ingrid |
#158
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid Hallo Petra
Hallo "die anderen" Heute kam der ablehnde Bescheid über die Rehabilitation mit der Begründung: Es liegt keine Einschränkung im Berufsleben vor" Gegen den Inhalt lege ich Widerspruch ein, da dann ja die Reha stelle schon über meinen Rentenantrag entschieden hat. Und das Einschrieben, in dem ich der Rehastelle mitgeteilt habe, dass ich den Antrag bereits mit Eingang am 20.11. bei der DRV und nicht wie behauptet am 27.12. , ist immer noch nicht bei der Post abgeholt. Liegt seit dem 4.1. zur Abholung bereit. Und am 5.1. war anscheined niemand in der Lage das abzuholen....... Und als Begründung für den ablehnenden Bescheid, der Reha, ist mal wieder die Krebserkrankung und die damit verbundene Müdigkeit und Schlappheit nicht aufgeführt ebenso wie die Schmerzen. Ich bin ja froh nicht in die Reha zu müssen, aber die Begründung meine ich ist gegen mich. Ich spreche mit dem Sozialverband, damit so ein Bescheid keine negativen Auswirkungen auf mich hat. Barbarea |
#159
|
|||
|
|||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid,
die 900 Euro sind leider brutto, mir bleiben davon ca. 550 Euro, aber besser als nichts....Mein Anwalt hat wohl einige Erfahrung mit EM-Rentenanträgen und ist der Meinung, dass wir bei meinen Beschwerden nur mit einer Teilrente durchkommen könnten, also eben mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden. Die ersten beiden Gutachter hatten mir ja auch vor einem Jahr bescheinigt, dass ich auf jeden Fall Vollzeit arbeiten könne......Und da das Ganze immer noch Monate oder Jahre dauern kann, musste ich diese Arbeit einfach annehmen, ob ichs wirklich schaffe, werde ich sicher schnell merken, aber 18 Stunden geht hoffentlich....... Hallo Barbara, ich hatte 2005 ca. 6 Monate vor meinem Rentenantrag einen Antrag auf Reha gestellt, in der Hoffnung, diese würde mir helfen, wurde aber auch nach Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, dass meine Beschwerden durch eine Kur nicht gebessert werden könnten.....laut Anwalt darf sich diese Ablehnung nicht negativ auf das Rentenverfahren auswirken.....er hielt sogar für positiv, dass die Rentenanstalt dadurch zugab, selbst keine Besserung zu erwarten..... Liebe Grüße aus Hamburg Petra |
#160
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Guten Abend Ihr lieben
in meinem ablehnden Bescheid der Reha steht ja drin, dass ich gesund bin und keinerlei Einschränkungen habe... und das wichtigste nicht berücksichtigt. Mal sehen bei Akteneinsicht, der Arztbericht stammte weiß gott woher ich hab den Antrag ja über das Arbeitsamt stellen müssen, und ich sollte musste dem Antrag keinen ärztlichen Befundbericht beifügen. Mehr nach Akteneinsicht. Mal sehen Barbara |
#161
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Huhu ihr lieben
ich habe heute versucht wegen dem ablehnenden Bescheid der Reha beim Sozialverband anzurufen, doch leider ist die Juristin bis Donnerstag nicht da, also hab ich mal die wichtigen Sachen kopiert und hingeschickt. Gleichzeitig habe ich anonym im Rentenforum gepostet und die DRV Expertin, hat geantwortet, dass ich nun auch mit einer Ablehnung der Rente rechnen muss, da es die selben Leute sind, die auch das medizinische der Rente beurteilen.Na Prima.....Sie rät Widerspruch und Akteneinsicht einzulegen um vorab schon mal den evtl. Widerspruch zu entkräften. Na Prima.... demnach steht es ja schon fest, dass die Rente abgelehnt wird, egal was der Gutachter schreibt. Und warum erkennt die DRV die Folgen der Krebserkrankung nicht an???? echt schei..e. Demnach ist es so als wäre ich nie Krebskrank (obwohl ich doch nur eine Teilremission habe) und Fatigue hab ich nicht, obwohl dass mein größtes Problem ist. Diese Unterlagen scheint die DRV nicht zu lesen... Bin gespannt was ich am Donnerstag höre. Bin echt fertig mit den Nerven. Im grunde genommen stelle ich mich nun auf ein Klageverfahren ein. Barbara |
#162
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
es würde mir sehr leid tun, wenn sich die Befürchtungen bewahrheiten würden, dass Du jetzt tatsächlich mit einer Ablehnung der Rente rechnen müsstest. Aber noch ist ja nichts entschieden und immerhin wartest Du auch schon eine sehr lange Zeit auf eine Benachrichtigung durch die DRV. Immerhin warst Du ja noch nicht bei dem anderen Gutachter. Auf jeden Fall ist es keine gute Situation, in der Du Dich derzeit befindest. Ich wünsche Dir alle Kraft, die Du brauchst, um auch das durchzustehen. Liebe Grüße Ingrid |
#163
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid Petra und die anderen
ich glaube es wird noch schlimmer... Habe heute mit meiner Psychologin gesprochen, die den Gutachter kennt. Er soll "fürchterlich" sein. Man munkelt er ist unsittlich und man hätte ihm bis jetzt nichts beweisen können. Sie riet mir dringend jemand mitzunehmen. Er soll alle Patienten "klein machen". Sie meinte nun wo ich da wüßte, könnte ich mich besser vorbereiten. Na Prima...Wie er in Rentenfragen entscheidet als Gutachter weiß sie nicht, nur als sehr sehr unangenehmen Menschen. Ich kann ja nicht deshalb Widerspruch gegen ihn einwenden. Barbara |
#164
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
hast Du nicht neulich erst geschrieben, dass Dein Mann bei ihm mal in Behandlung war und er sehr nett und umgänglich sein sollte???? Wie ich den jetzigen Ausführungen jedoch entnehme, scheint es echt "beinhart" zu werden. Auf alle Fälle kann ich Dir nur empfehlen, dem Ratschlag Deiner Psychologin zu folgen und tatsächlich nur in Begleitung den Gutachtertermin wahrzunehmen. So könnte er zumindestens den Gerüchten zufolge nicht unsittlich werden und kann Dich auch nicht "klein machen". In Begleitung von Zeugen kann Dir da ganz bestimmt nichts passieren. Viele Grüße Ingrid |
#165
|
||||
|
||||
AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid
ja mein Mann kann sich nur positiv an ihn erinnern, aber mein Männe ist ein Mann und halt ein Privatpatient... Mein GG wird mich begleiten. Ich habe es schriftlich von der DRV, dass ich eine Begleitung mit zur Untersuchung nehmen darf. Also eine leichte Beruhigung, aber noch keine Entwarnung für meinen Zustand....die Angst bleibt. Aber wie geht es dir? Hat sich deine Lage mittlerweile entspannt, dass du nun deine Tage genießen kannst?? Ich wünsche es dir barbaea |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|