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#1
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS, nach Aussteuerung der Krankenkasse zahlt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit das AAmt nach der so genannten Nahtlosigkeitsregelung ALG I. Hat man dir etwas anderes gesagt, so ist dies eine FEHLINFORMATION von Seiten des Amteskommt (und das kommt ja wohl mehr als häufig vor). Wir haben diesen Fall so selber genau so gehabt und es gab 0 Probleme, du kannst also beruhigt krankgeschrieben bleiben bis zur Reha.
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Herzlichst Sabine |
#2
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AW: Arbeitsamt....
ich dank dir. dann muss ich mich da nochmal ein bisel schlau machen hab mittwoch ein termin bei meiner rehaberaterin vieleicht kann sie mir auch noch ein paar tips geben. mfg. F.S.
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#3
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AW: Arbeitsamt....
ach übrigens fällt mir ein dann hab ich mich glaub ich übern nuckel ziehn lassen die arbeitsvermittlerin hat mich eine eingliederungs vereinbarung unterschreiben lassen nach der ich wieder voll zur verfügung stehe. da wa ich wohl bisel dumm oder?
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#4
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AW: Arbeitsamt....
Hallo FS,
die mußt Du unterschreiben, da kommst Du nicht drumm rumm. Sonst gibts kein Geld. Alles Erpressung!! Gruß Altmann (Frau) |
#5
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AW: Arbeitsamt....
Hallo Altmann (Frolln ) du sagst es. Erpressung und Unverschämtheit und Unwissenheit hoch 47!!!!!!!!!!!!!!
Hallo FS, ärgere dich nicht, blöd bist du ganz gewiss auch nicht, woher in aller Welt soll man solche Sachen auch wissen. Dafür ist meines Erachtens das so genannte "Servicecenter" da (für den Service den die liefern möchte man glatt den Servicevertrag kündigen). Ich würde denen demonstrativ ab dem 16.09.2010 wieder eine Krankschreibung auf den Tisch legen für ihre Auskünfte. VDK ist eine gute Möglichkeit, denk mal über einen Beitritt nach.
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Herzlichst Sabine |
#6
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AW: Arbeitsamt....
Hallo ,
ich noch einmal. Es ist nun definitiv so, dass meine Pertnerin noch keinen neuen Job gefunden hat und nicht die vollen 78 Wochen krank geschrieben war. Sie hat sich jetzt am ersten Tag der "Gesundheit" beim Arbeitsamt gemeldet. Sie bekommt jetzt ALG1. Was mich verwundert ist, dass das ALG1 nur 6o% von Nettolohn der letzten zwei Jahre beträgt. Das bedeutet jetzt für sie einen Verlust zum Krankengeld von über 3oo Euro. Ist das richtig so? Hat da jemand Ahnung. Ihr wurde angeboten, wenn sie mit diesem Geld (7oo Euro ) nicht auskommt, zusätzliches Hartz4 zu beantragen, was ich persönlich ein Witz finde. Denn dann muss man sich doch bestimmt "nackig" machen, was das Geld betrifft oder? Und am Ende kommt dabei nix rum. Kann mir jemand sagen, ob das ALG1 im Gegensatz zum Krankengeld wirklich so einen Unterschied hat??? Danke für die Hilfe im Voraus
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*Wie schnell merkt man, dass die Uhr des Lebens ablaufen kann? In dem Moment, wenn man eine Diagnose gesagt bekommt, die einen den Boden unter den Füßen wegzieht...doch Ziel ist es, sich von dieser Tatsache nicht einholen zu lassen...der Kampf dagegen, ist unausweichlich!*
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#7
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AW: Arbeitsamt....
Ja, so ist es leider. Da ja das Krankengeld schon reduziert ist, kommt beim ALG1 nach Krankheit recht wenig rum.
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