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  #8  
Alt 26.04.2002, 14:21
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einkommensteuererklärung

für deine steuerberaterin:
R 189 Abs.4 EStR, BStBl.96 I S.446, steht so im
Heft ' tabellen und infomationen für den steuerlichen berater ' von der DATEV.
"GdB von mind. 80 oder GdB vom mind. 70 und merkzeichen G, können aufwendungen für durch die behinderung veranlasste unvermeidbare fahrten in angemessenem Rahmen als aB geltend machen. ein aufwand für fahrten bis zu 3000 km im jahr kann als angemessen angesehen werden.
3000 km a 0,52 DM = 1560 DM für 2001
für 2002 sind die km-pauschalen erhöht worden.
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