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Brems-und Schiebehilfe für Rollstuhl
Hallo liebe Foris,
ich habe bei unserer KK eine sogenannte Brems-und Schiebehilfe beantragt,diese wurde jedoch von der KK abgelehnt mit folgender Begründung: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die in dem Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegevericherung abschließend aufgeführten Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen. Das von Ihnen beantragte Hilfsmittel ist in dem verzeichnis nicht enthalten.Daher können wir keine Kostenzusage erteilen. Das Schubgerät ist nicht gerade billig, ein Kostenvoranschlag über einen Preis von 2758,30Euro war beigefügt. Das heißt für uns das wir auch weiterhin für jeden Arzttermin einen Krankentransport bestellen müssen. Bei 10 Besuchen wären wir dann auch bei dieser Summe. Spazierfahrten sind dann auch kaum möglich,denn in unserem Wohnort geht es bei den Strassen nur rauf und runter. Welche möglichkeiten haben wir ? Wo kann man ein solches verzeichnis einsehen ? liebe Grüsse Dagmar
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Ich werde dich immer Lieben 11.10.1959 - 09.09.2009 |
#2
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AW: Brems-und Schiebehilfe für Rollstuhl
Hallo Silleke,
vielen Dank für deine schnellen Infos.Mein Mann hat Pflegestufe II,und wir haben auch vom Hausarzt eine Verordnung über ein Schubgerät bekommen. deweiteren hatten wir eine Rampe beantragt für den Hauseingang.Es sind insgesamt 4 Stufen,die wir vielleicht runter schaffen aber wie wieder rauf? Mein Mann kann mir leider nicht mithelfen da seine rechte seite (Arm und Bein )kraftlos sind. Ich bin von daher auf beides angewiesen.Gibt es denn nicht die möglichkeit etwas gebraucht zu bekommen ? Werde gleich morgen mal mit dem Sanitätsbedarf sprechen. Es ist wirklich zum Heulen,für alles muss man Kämpfen.Dabei sparen die schon soviel Geld ein an uns,ich pflege meinen Mann ganz alleine. Hoffentlich hast du mit deiner Kasse da mehr Erfolg. Liebe Grüsse Dagmar
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Ich werde dich immer Lieben 11.10.1959 - 09.09.2009 |
#3
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AW: Brems-und Schiebehilfe für Rollstuhl
Hallo Silleke,
die Rampe wurde auch abgelehnt. Nun verlangt man von uns Einkommensnachweise. Wofür ? Mein Mann bekommt Berufsunfähigkeitsrente und das Pflegegeld.Ich habe zur Zeit weil ich meinen Mann ja Pflege unbezahlten Urlaub. Ich habe im Internet mal nachgesehen was so eine Rampe kostet, ca 300.-EURO. Liegt es daran das die Kasse sich bereits am Umbau für eine begehbare Dusche beteiligt,das nun alles abgelehnt wird? Nun schickt man uns wieder den Medizinischen Dienst vorbei. Ich frage mich was mit den ganzen Hilfsmitteln geschieht, die von den Kranken nicht mehr benötigt werden.Der Sanitätsbedarf holt die doch dann ab. Und vor allem wenn diese durch die Kassen bezahlt wurden.Oder zahlt die Kasse jedesmal für den gleichen Rollstuhl oder Pflegebett wieder den Neupreis beim Sanitätshaus ? Ich habe übrigens einen Rollstuhl wie wir ihn haben mit dieser Brems und Schiebehilfe die wir noch nicht haben im Internet zum Preis von 1600.-EURO gesehen.Neuwertig. Die Kasse schreibt mir das nur die Schubhilfe schon 2750.-EURO Kostet. Warte jetzt erst mal auf den Gutachter. Liebe Grüsse Dagmar
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Ich werde dich immer Lieben 11.10.1959 - 09.09.2009 |
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AW: Brems-und Schiebehilfe für Rollstuhl
Hallo !
es gibt wirklich noch Hilfsbereite liebe Menschen auf dieser Erde.Nachdem unsere KK die Rampe abgelehnt hatte,habe ich einen Schlossereibetrieb damit beauftragt und heute morgen wurde die Rampe schon geliefert. Jetzt suche ich noch nach einer Schiebehilfe für den Rolli und die Sache ist Perfekt. liebe Grüsse Dagmar
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Ich werde dich immer Lieben 11.10.1959 - 09.09.2009 |
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