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AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!
Hallo!
Fie beiden Termine konnte ich wahrnehmen. Die Vermittlerin aus der Reha-Abteilung hat kein Profil erstellt usw. , mir aber die 4-Wochen-Frist für Antragstellung bei der DRV genannt. Wusste aber nicht, wann die Frist zu laufen beginnt. Dann hatte ich den Termin in der Leistungsabteilung. ALGI-Antrag abgegeben und Höhe des Arbeitslosengeldes wurde ausgerechnet. Ich werde vom medizinischen Dienst benachrichtigt, wann ich mich vorstellen soll. Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungserklärung wollte niemand haben. Nun kam der Bescheid, Bewilligung nach §117 SGB III für ein Jahr. Das ist mir nicht ganz klar. Versteht ihr, warum nicht nach 125 bewilligt wurde. Muss dazu erst das Gutachten vom med. Dienst der AFA vorliegen, oder warum dieser Paragraph? Ich hab keine Erklärung. Habe mit beiden Beraterinnen über die Nahtlosigkeitsregelun nach § 125 gesprochen, dies groß auf allen Anträgen vermerkt usw. Beide kannten die Nahtlosigkeitsfrist. Nach Aussage der angerufenen Vorgesetzten beginnt übrigens die 4-Wochen-Frist erst zu laufen, wenn das Gutachten fertig ist, dass ich mindestens 6 Monate nicht arbeiten kann - dann kriege ich schriftlich Bescheid, mich bei der DRV zu melden und dort den Antrag zu stellen. Liebe Grüße Christina |
#17
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AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!
Hallo Zusammen
Bei mir läuft es ähnlich ab. Am 31.3 hab ich einen Termin für Arbeitslosengeld. Es gibt keine Formulare für den Antrag lt. § 125. Und am 1.4.muss ich zur Berufsberatung. Die gehen wohl davon aus das man immer arbeiten kann und die Rente abgelehnt wird. Da kann man auch todkrank sein, das muss wohl von ihren Gutachtern bestätigt werden. Liebe grüße Gabi |
#18
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AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!
Liebe Gabi!
Dann drücke ich die Daumen, damit bei dir alles gut läuft. Ich habe heute die Info-Nummer beim Arbeitsamt angerufen und gefragt, warum nach §117 ALG bewilligt wurde. Erklärung ist denkbar einfach. Es ist im Computer keine Sondernummer für 125 vorgesehen. Also hefte ich den Bescheid weg und hoffe sehr, dass damit alles seine Richtigkeit hat. Ich habe mir übrigens von allen abgegebenen Sachen eine Kopie geben lassen, bis auf eine Mitarbeiterin haben sie mir auch alle den Empfang mit Datum und Unterschrift quittiert. Nur mal so als Tip. Also das mit der Gesundheitsprüfung ist OK, schliesslich haben die ja sonst keine Möglichkeit, die Angaben abzuchecken. Von mir wollten sie nicht einmal weitere Krankenscheine haben. Auch dafür gibt es eine einfache Erklärung: Falls eine Mitarbeiterin dann nicht beachtet, dass nach §125 bewilligt wurde, fliegt man nach sechs Wochen Krankheit aus dem ALG raus, weil dann ja die Krankenkasse zahlen würde............... und solche Fälle hatten sie schon häufiger. Ich hebe also meine kleinen Krankenscheine auf und kann sie bei Bedarf immer vorlegen, bis jetzt gingen die immer noch an meinen Arbeitgeber. Also dann bericht e doch, wenn du magst, wie es bei dir lief. Und nun die Daumendrücker Christina |
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