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  #8  
Alt 25.10.2003, 17:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Fahrtkostenerstattung durch Krankenkasse ???

hallo Cocolady

warum fährst Du denn zu Deinen Betsrahlungen mit den öffentlichen Verkehrsmittel? Dir steht auf jeden Fall Taxischeine zu !! Egal, wie weit es von Dir entfernt ist.

Sollten Deine Eltern fahren - auch dann steht Euch die Kostenerstattung für Privatauto durch die Krankenkasse zu. Manchmal muß man ein wenig mehr nachbohren, bis die KK auch diese Kosten "einfach" übernehmen. Genauso verhält es sich mit den Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel ! Auch die könnten benatragt werden. Habe selber eine Bekannte, die dalle Fahrten zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt - für Bahn und Bus !.


mh - lese gerade - Eure Taxifahrer nehemn die Taxischeine nur, wenn die Fahrt mehr als 13 Euro betragen? Habt ihr das wirklich richtig verstanden? Das hat etwas mit Zuzahlungen zu tun... Hast Du keine Befreiung von den Transport- und Medikamentenkosten?
Ansonsten die Quittungen von den Taxifahrten aufbewahren - und entweder nach Beendigung der Therapien bei der KK einreichen ( man kann das ja vorher absprechen) oder eben 14 tägig - z-B.

Also, ich bin mir sicher, bei Dir läuft etwas falsch mit der Kostenübernahme.
Darf ich mal fragen, wie alt Du bist? Ich meine, weil Du schreibst - das Du ein Schülerticket hast?

vielleicht liest Du diesen Eintrag noch...

tschüss
elisabeth
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