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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
>Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren
da stimme ich zu, ich kenne einen fall da war ein AN über sehr lange zeit krank, und hat dann die kündigung eingereicht, den urlaubsanspruch hat er sich dann auszahlen lassen wollen; der AG hat sich beim RA beraten lassen und dieser meinte, der AN bekommt vor gericht recht, es lohne sich nicht es auf eine klage ankommen zu lassen. gruss ulli Zitat:
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