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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Liebe Anja
Ich konnte leider seit letzter Woche nicht mehr ins Netz.... Morgen kommt mein Compi.fachmann. Die 3 erwähnten Kliniken sind gut, v.a. St. Gallen und Bern haben ausgezeichnete Reputationen. Prof. Cerny, Chefonkologe in St. Gallen ist auch Präsident der schweizerischen Krebsliga. Der Kanton Thurgau hat keine grosse Klinik oder gar eine Universitätsklinik wie die bereits erwähnten in Bern, Zürich St. Gallen. Da sie dies nicht haben, haben sie oft ein Vertrag mit grossen Kliniken abgeschlossen damit die Patienten die nötige med. Versorgung erhalten auch bei schweren Krankheiten. Ambulante Docs, da gibt es wie in D, gute und schlechte....! Nach St. Gallen kannst du ohen Probs. gehen, auch stationär. Es ist eine sehr gute Onkologie dort. In Rorschach gibt es zudem eine kleine Klinik die auch eine eigene Gynäkologie hat Chefarzt ist Othmar Hutter. Arztrechnungen werden in der Schweiz generell dir zugesandt, du musst sie einzahlen und die Kasse erstattet dir dann den Betrag den du zugute hast. Ausnahme sind oft Kliniken und z.T. Röntgeninstitute. Diese rechnen oft direkt mit den Kassen und dem Kanton ab - bei uns in der Schweiz ist ja ein Klinikaufenthalt eine Mischrechnung, ein Teil wird vom Wohnkanton bezahlt und der Rest von der Krankenkasse. Der Versicherte erhält dann eine Endabrechnung für nicht gedeckte Kosten und Selbstbehalte. Es stimmt, die Grundversorgung hier ist recht gut - sicher besser als in Deutschland. Man kann wirklich stationär in Kliniken ausserhalb der Spitalliste gehen, leider weiss man aber nie im voraus wie hoch die Kosten sein werden. Sie decken dann nur die Pflichtkosten (Pauschalbeitrag) für Kliniken in deinem Wohnkanton. Wenn man dies nicht auf sich nehemn will oder kann, dann entscheidet eben der Kantonsarzt. Zudem - auch wenn man selber die Differenz decken möchte, viele Ärzte weigern sich jemanden mit einer Grundversicherung (KVG) ausserkantonal zu überweisen. Du musst im Normalfall keine Vorauskasse leisten - dies wird heute nur von Pat. die den Wohnsitz im Ausland haben und ihre Kasse keine Kostendeckungsgarantie abgegeben hat, die gelten als Nichtversicherte. Denn wenn du den Versicherungsnachweis mit der Versicherungskarte erbringen kannst genügt dies als Kostendeckungsnachweis. Diese KK-Zusatz-Versicherung aus Frankreich kenne ich nicht, hört sich aber gut an, klär es ab, es lohnt sich sicher. Ambulant kannst du aber überall hin. Nun noch zu deinen Fragen Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich ja, für ambulante Konsultationen und Untersuchungen ja, stationär ist die Spitaliste massgebend. Zitat:
Zusatzversicherungen können, und tun es auch meistens, dich ablehnen oder einen Vorbehalt machen. Zitat:
Der Arbeitgeber zahlt nie etwas an die Krankheits-, sprich Behandlungs- oder Apothekenkosten, ausser der Krankentaggelder d.h. Lohnersatz im Krankheits- und Unfallfall. Der Arbeitgeber muss bei Vollbeschäftigen eine Krankentaggeldversicherung (nur eine krankentaggeldvers. keien die Behandlungskostend etc) und eine Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung (hier ist eine Unfalltaggeldversicherung sowie die Behandlungskosten eingeschlossen) abschliessen. Es wird nur 80% des Lohnes versichert - während 2 Jahren. Aufpassen bei Lohn die eine Basislohnkalkulation haben und hohe Spesen und Povisionen als Bestandteil des Lohnes haben, hier sind sie oft nicht versichert, auch Trinkgelder sind nicht versichert - also unbedingt nachfragen. Einige Arbeitgeber haben eien Wartefrist von ein paar Tagen, diese dienen der Entgegenwirkung von vielen Krankschreibungen d.h. wenn man nur 2 - 3 Tage krank ist kann es sein, dass hier keine Lohndeckung vorliegt weil man verhindern wil, das Arbeitnehmer sich so ein verlängertes WE machen!!!! In der Regel muss man am 3. Krankheitstag ein Arztzeugnis erbringen. Die ersten 90 Tage werden im Regelfall vom Arbeitnehmer gedeckt - erst dann greifen die Taggeldversicherungen. Man ist aber nicht ohne Lohnfortzahlung in diesen 90 Tagen ausser diesen Karenztagen. Gefahr besteht wenn man in der Schweiz Arbeitslos wird, da hat man nur 30 Tage Anspruch auf Krankentaggeld (80% der Arbeitslosenentschädigung die 80% bei Personen mit Kindern udn 70% ohne Kinder des letzten Lohnes - auch hier aufpassen mit Lohnkalkulationen die hohe Spesen und Provisionen oder Trinkgelder enthalten, deise sind nicht gedeckt bei der Arbeitslosenversicherung. Niemand!!!! Krebs ist leider wenn ich es krass sagen darf "sau" teuer! Hier sei noch zu erwähnen, bei der Teilnahme an eienr Studie darf in der Schweiz nie der Patient für die Studienteilnahme bezahlen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Alle KK's müssen im Rahmen der Grundversicherung die gelichen Kostendeckung gewähren - hier darf es keine Unterschiede geben. Grundsätzlich kann man auf die Prämienpreise achten und wählen (ausser wie oben erwähnt). Einen guten und unbürokratischen Ruf hat die OeKK. Die freie Arztwahl hat nichts mit der CSS zu tun, sondern mit dem KVG Gesetz selber, also es muss von allen Kassen gewährt werden. Der Mindestbeitrag den du erwähnst - weiss nicht genau ob du damit die Prämien meinst oder die Einstufung der Selbstbehalte - Prämien sind immer Wohnkanton abhängig. Wohnkantone mit Uni.kliniken weisen auch immer die höheren Prämien auf. Franchiseeinstufungen sind Schrittstufen die mit höheren Selbstbehalte im Sinne von Franchisen auch tiefere Prämien bedeuten. Dies ist nur sinnvoll (also hohe Franchise-Selbstbehalt wählen) wenn man gesund ist und selten zum Doc muss. chronisch oder schwer Kranke sollten die niedrigste Stufe wählen, so wird das Verhältnis Selbstbehalt und Prämien besser ausgeglichen. Ansonsten gilt es immer 10% Selbstbehalt bis man den Franchisemaximalvetrag erreicht hat und max. 600.--/Jahr. Ab 600.-- Selbstbehalt werden keine Selbstbehalte mehr abgezogen. Behalte die KK-Abrechnungen stets auf, denn Selbstbehalte und Franchsie kannst du von den Steuern abziehen. Einige Kassen senden per Jahresende eigens eine Zusammenstellung für die Steuererklärung. Zitat:
Zitat:
Je nach Grösse des Betriebs kommt er nicht drumherum sich einen Ersatz zu suchen für die Zeit wo du krank bist, dann besteht leider auch die Gefahr der Kündigung. Je nach Berufsart hast du besseren Kündigungsschutz durch Gesamtarbeitsverträge. Als was wirst du hier arbeiten wollen? Kannst auch wenn du magst nur als PN senden). Einen Behindertenausweis erhält man nur wenn man eine Invalidenrente erhält. Dies ist ein sehr langwieriger Prozess - bei Willy hat es 5 Jahre gedauert und bei mir mit MS (ich bin im Rollstuhl seit einem Jahr) 8 Jahre! Der Ausweis selber bringt dri rel. wenig ausser ein paar wenige und kleine Vergünstigungen im ÖV, Kino etc. Krebs ist nur schwer Renten berechtigt, erst recht Brustkrebs. Ab 1.1.2008 wird es Neuerungen im IV Gesetz geben, darin kann der Arbeitgeber falls man länger als 4 Wochen krank ist, eine Anmeldung machen (nicht für ne Rente), für ne berufliche Reintegration. Wie das genau ablaufen wird steht in den Sternen, denn die Gesetzeänderungen sind erst vor 10 Tagen vom Volk abgetsimmt worden. Du bist nicht verpflichtet deinem Arbeitgeber deine Krebskrankheit zu nennen, er darf es auch nicht vom Arzt erfahren. Hoffen du kannst mit diesen vielen Infos was anfangen, ansonsten Nachfragen - auch wenn es etwas länger dauert bis wir antworten könenn weil wir im Moment INternetzugangsporbs haben. LG s'Doppelpäggli .
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*** Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig Liz MS im Rolli. Gebärm.ca. 8/05 Mami 10.4.1934 - 7.9.2009 inoper. Hirntumor 10/07, Blasenkrebs 1/09 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28736 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28785 Unsere Welt: http://www.fotocommunity.de/pc/accou...9405/profile/1 GEMEINSAM SIND WIR STARK - seit 30 Jahren das DOPPELPÄGGLI! |
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo ihr Lieben,
80% Lohn längstens 2 Jahre bei Krankheit stimmt so nicht. Es kommt drauf an wie lange Du schon bei der Firma angestellt bist. Mein Sohn wurde drei Monate nach der Aufnahme der neuen Arbeitsstelle krank. Der Arbeitgeber hätte ihm nur drei Wochen zahlen müssen. Es gibt da so Listen http://www.kmu.admin.ch/themen/00305...x.html?lang=de http://www.kmu.admin.ch/themen/00305...x.html?lang=de Hier nachzu lesen. Als meine Tochter Krebs bekam da machten wir sehr gute Erfahrungen mit der Intras. Sie vergütet auch die Beträge meistens innert Wochenfrist. Achtung: Es gibt Kassen die versuchen Dich abzulehnen, wenn sie Deine Geschichte kennen. So wie aber das Doppelbäggli schreibt: JEDE Versicherung muss Dich aber in der Grundversicherung aufnehmen. Noch zu beachten ist dass Du bei Originalmedikamenten 20% (ansonsten10%) bezahlen musst. Ich wünsche euch allen hier alles Gute!!! Liebe Grüsse franca64
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