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Abfindung bei BSDK
Hallo an alle,
ich habe BSDK(Krankenhaus am 09.11.2006) und mein Arbeitgeber will mit mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung machen, Bekomme ich dadurch später Probleme wenn ich erwerbsunfähigkeitsrente beantrage und was muß ich beachten??? Brauch dringend Rat Danke, leider |
#2
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AW: Abfindung bei BSDK
Liebe Leider,
durch einen Aufhebungsvertrag - auch wenn er vielleicht mit einer hübschen Abfindung verbunden ist - verlierst Du zunächst einmal für einige Monate Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bin nicht ganz sicher, wie sich das auf Deine Krankenversicherung auswirkt, denn wenn Du nicht über das Arbeitsamt weiter krankenversichert bist, müsstest Du Dich evtl. privat weiterversichern. Frage bitte vor jeglicher Unterschrift beim AA nach und lass Dich am besten beim Anwalt beraten (Sozialrechtler). Wenn Dir dies finanziell nicht möglich ist, gibt es bei den Amts- und Arbeitsgerichten wöchentliche Termine, an denen Anwälte kostenlose Erstberatungen durchführen. Nimm diese Chance war oder erkundige Dich z.B. beim VdK oder Sozialverband Deutschlands. P.S. Was ist mit BSDK gemeint? In einer solchen bedrohlichen Krankheitssituation würde ich mich nicht in eine unsichere Krankenversicherungssituation drängen lassen. Das finde ich vom Arbeitgeber sehr mies. Liebe Grüsse und alles Gute Tigerlilly |
#3
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AW: Abfindung bei BSDK
hallo leider!
mit bsdk hast du bestimmt recht auf einen behindertenausweis. damit erhältst du besondere rechte beim arbeitgeber, bist z.b. glaube ich unkündbar. behalte bloß deinen job, nimm nicht die abfindung. dann stehst du später ohne arbeit da. lg, sonja |
#4
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AW: Abfindung bei BSDK
Hallo!
Ich würde an deiner Stelle auch erst mal einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Das PDF-Formular dafür gibt es für das Bundesland Bremen hier: http://www.bremen.de/sixcms/media.ph...rtengesetz.pdf Falls du in einem anderen Bundesland wohnst, versuche danach zu googlen. Und sobald dir der Ausweis samt Bescheid zugesandt wird, musst du deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Dann wäre es interessant zu wissen, ob du noch in der Lohnfortzahlung (Arbeitgeber) oder bereits im Krankengeldbezug bist? Und wie lange schon!? Insgesamt 78 Wochen (oder 76?) Krankengeld inkl. Lohnfortzahlung (das wird zusammengerechnet) stehen dir zu und erst dann wird es eng. Die Krankenkasse wird dich irgendwann zum MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zitieren - dort wird überprüft, ob du wirklich noch arbeitsunfähig bist - und wenn eine wesentliche Verschlechterung deiner Arbeitsfähigkeit droht, wird eine Reha im Eilverfahren durchgezogen. Es gilt immer REHA vor Rente. Einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann ich wegen etwaiger Nachteile nicht empfehlen. Im Grunde lohnt sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung nur noch dann, wenn man bereits ein anderes Arbeitsangebot in der Tasche hat. Lass es lieber darauf ankommen, dass der Arbeitgeber dich kündigt und dann gehst du innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung vors Arbeitsgericht. Dein Arbeitgeber hat mit dem Vorschlag eines Aufhebungsvertrages bereits signalisiert, dass er dich nicht mehr weiter beschäftigen möchte, also kannst du mit einem NEIN daran eh nichts mehr verschlechtern. Er muss sich an die gesetzlichen Fristen halten und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Bei Vorliegen eines GdB muss er vor Kündigung das Einverständnis des Versorgungsamtes (?) einholen. Das ist keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Meinung. Beraten lassen kannst du dich vor Ort, z.B. bei Vereinen, wie "Leben mit Krebs" oder tatsächlich beim Arbeitsgericht. VdK ist ebenfalls eine Möglichkeit.
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Ich hab zwar keine Ahnung - aber davon ne Menge ! Geändert von Antigen (06.11.2006 um 14:37 Uhr) |
#5
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AW: Abfindung bei BSDK
Hallo,
ich bin seit August 2005 an BK erkrankt. Habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Vor einer Kündigung schützt der mich aber auch nicht! Mein Arbeitgeber hat beim Versorgungsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragt, nachdem er mir zuvor knallhart die Wiedereingliederung versagt hat. Es ist auch von Aufhebungsvertrag die Rede. Ich habe einen Rechtsanwalt genommen und warte nun auf die weiteren Reaktionen. Ich würde auch dringend eine Rechtsberatung empfehlen! Grüssle munki |
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