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  #1  
Alt 12.09.2006, 18:47
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Klaus !

Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA).
Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Gute
Regina_Beate
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  #2  
Alt 13.09.2006, 14:05
nessi nessi ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo!
Kann mir bitte mal jemand erklären wie ich bei meinem Rentenbescheid herausfinde ob ich betroffen bin? Steht da irgendwo ob ich diese Abschläge habe oder nicht? Oder haben die ALLE die unter 60 waren und nach dem1.1.2001 diese Rente bekommen haben?
Bin jetzt 34 und bekomme seit dem 16.6.2004 volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab noch nicht den Durchblick

NESSI
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  #3  
Alt 13.09.2006, 14:25
selenio selenio ist offline
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Beiträge: 136
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Nessi,

sicherlich werden da Abschläge sein.

Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an.
Dieser Bescheid enthält eine Anlage.
In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen)
aufgeführt.
Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert?
Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag".

Viele Grüße
selenio
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  #4  
Alt 13.09.2006, 17:22
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo nessie,

ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends.

Gruß
Thomas
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  #5  
Alt 14.09.2006, 18:37
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Registriert seit: 14.09.2006
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Beiträge: 5
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht.

Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen.


Gruß
Christine
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  #6  
Alt 14.09.2006, 19:30
shalom shalom ist offline
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Christine,

bitte blättere einfach mal in diesem Thread zurück auf die erste Seite.

Dort habe ich sowohl eine Pressenotiz zum Urteil des Sozialgerichts(BSG) , einen diesbezüglichen Zwischenbericht des BSG, als auch am 23.08.06 im 18. Beitrag dieses Threads die Quelle zum Download des entgültigen Urteils angegeben.

In weiteren Beiträgen hat sich auch noch eine im Sozialrecht bewanderte Rechtsanwältin zur Sachlage geäußert.

Damit hast Du dann alle notwendigen Infos beisammen, um ggf. einen Rechtsanwalt Deiner Wahl einzuschalten.

Liebe Grüße
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #7  
Alt 15.09.2006, 15:10
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Registriert seit: 14.09.2006
Ort: Bad Dürkheim
Beiträge: 5
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo shalom,

vielen Dank. Ich hab alles noch einmal gelesen. Naja, diese Beiträge von Maaren könnte man echt löschen, das irritiert.

Ich gehe am Mo zum Rechtsanwalt. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und auch eine Zusatzrente, weil ich im öffentlichen Dienst war. Dort hatte ich auch schon einen Antrag gestellt, aber die wollen erst den Bescheid vom deutschen Rentenbund.

Danke für die Informationen. Die haben mir echt weitergeholfen.


Christine
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