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  #1  
Alt 17.05.2006, 13:46
skrumel skrumel ist offline
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Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 9
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

danke claro
das mit dem spurwechsel ist schon klar... gehöre nicht unbedingt zu der netten reklame die was für 3tage testen möchten und dann zurück zum alten:-)
geht ja mit meinen mütterchen auch nicht und da bin ich mir absolut sicher,dass das die einzige und richtige entscheidung war!!!!!
habe mich ja auch belesen,nur konnte ich nirgends was (für mich)aussagekräftiges finden...
weiss nicht in welchem sinne ich eine beeinträchtigung habe oder haben werde..
denn mir geht es suuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuup er
ich weiß das ich operiert worden bin, habe aber (bisher) nur eine leicht sauer reagierende blase die sich beschwert,dass ich ihr die starke schulter geklaut hab
liebe grüße
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  #2  
Alt 21.07.2006, 19:33
kkater kkater ist offline
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Registriert seit: 30.06.2006
Beiträge: 4
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo,

hatte das schon mal in einem anderen Bereich des Forums geschrieben aber da habe ich noch gar nicht gesehen das es hier eigentlich richtiger ist.

Die Sache ist die das mir bisher noch keiner so richtiog helfen konnte.

Ich möchte einen Einspruch gegen meinen Bescheid der Schwerbehinderung der auf 0% gesetzt wurde machen, und bräuchte dafür eventl. jemanden der ähnliches gemacht hat.

Folgende Situation:

Ich hatte von Oktober 2002 - Januar 2003 eine Chemo- und Bestrahlungsbehandlung, weil ich an Non-Hodgkin erkrankt war.

Ich hatte mir daraufhin einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, dieser wurde mit 100% angesetzt. Nun habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen, das sie mir die Schwerbehinderung komplett runtersetzen, also auf 0%. Das ganze praktisch nach 3,5 Jahren. Ich höre nun immer und überall das die Heilbewährungszeit 5 Jahre beträgt! Finde aber hierzu keinerlei Vorlagen wo die Zeit genau drinsteht. Scheinbar macht dies jedes Amt wie es denkt, mal strenger ausgelegt mal weniger!

Das Versorgungsamt schreibt, "Die Zeit der Heilbewährung beträgt nach den Anhaltspunkten für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im Schwerbehindertenrecht drei und nicht fünf Jahre." Auf der Seite http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html habe ich nichts hierzu gefunden.

Da es für mich um einen Job geht, ich möchte mich aufgrund meiner Schwerbehinderung auf eine Stelle bewerben für die ich eigentlich bereits zu alt bin, aber über die Schwerbehinderung käme ich rein. Würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu obigen Sachverhalt weiterhelfen kann. Also eventl. eine genaue Fundstelle oder über Urteile oder andere Erfahrungen.
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  #3  
Alt 23.07.2006, 19:16
Yess Yess ist offline
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Beiträge: 16
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Also das mit den 3 Jahren verstehe ich nicht. Ich hatte meine Erkrankung Anfang 2004. Daraufhin erhielt ich 50%. Im Herbst 2004 hatte ich ein Rezidiv und der GDB wurde auf 100% hochgesetzt und das für gut 5 Jahre-gerechnet von der Rezidiverkrankung-.
Ich wohne in Rheinl.Pfalz und kann mir nicht vorstellen, daß es hier Regelungen gibt, die voneinander abweichen.
Was mich allerdings auch interessiert ist, ob der gesamte GDB nach Ablauf der 5 Jahre gestrichen wird. Vorausgesetzt man bleibt in dieser Zeit gesund.
__________________
Gruß Yess
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  #4  
Alt 25.07.2006, 19:11
Yess Yess ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 16
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Das ist aber starker Tobak. Wie kommst Du zu so einer Feststellung. Da wäre es interessant für mich zu wissen, woher Du Deine Info hast.
Meine Info ist, daß in der Nachsorgezeit-bei mir bis 2011-der GdB bleibt. Dann geht es darum, diese Geschichte zu verlängern.
Wenn man bis dato keinen Rückfall hatte, gilt man in der Medizin als geheilt bzw. gesund.
Und dann ist die logische Folge, daß der GdB in der bisherigen Form gestrichen wird. Auf Anfrage schreibt der Arzt doch nicht-er ist gesund, aber lassen sie ihm den GdB von 100%.
Vielmehr fordert das Versorgungsamt den Arzt zur Stellungnahme auf und dann wird der GdB neu festgesetzt. Alles andere wäre ja schön, aber doch nicht real. Es sei denn, Du bist so eine Kapazität oder hast entsprechende Erfahrungen gemacht, die Dich zu so einer Aussage animieren.
In der heutigen Zeit für mich undenkbar, daß es so funktioniert.
__________________
Gruß Yess
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  #5  
Alt 26.07.2006, 10:39
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo Jess,

ich denke mal dass das in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wird. In Baden-Württemberg sind z.B. zwischenzeitlich die Landratsämter zuständig. Bei mir wurde im Jahr 2000 ein Ausweis mit 100% für 6 Jahre ausgestellt, als ich dieses Frühjahr die Verlängerung beantragte wurde mir innerhalb einer Woche der Ausweis mit dem Stempel "unbefristet verlängert" zurückgeschickt, es gab keinerlei medizinische Rückfragen o.ä., allerdings gilt meine Leukämieart als unheilbar und ich habe auch unbefristet EU-Rente.

Gruß
Thomas
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  #6  
Alt 27.07.2006, 19:18
Yess Yess ist offline
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 16
Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo Maaren,

das mag ja so sein, aber über Deine Verlängerung oder Beibehaltung des GdB entscheidet das Versorgungsamt-nicht der Doc.
Beim Verlängerungsantrag wird aber in der Regel beim behandelnden Arzt nachgefragt, wie der Sachstand ist.

Hallo Thomas,

das es da Länderunterschiede gibt kann gut sein. Bei Dir liegt es aber etwas anders, weil Du EU-Rentner bist. Da fragt das Versorgungsamt nicht nach. Das wäre ja noch schöner.

Na ja, ich werd ja sehen, was Sache ist, spätestens 2011
__________________
Gruß Yess
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  #7  
Alt 04.08.2006, 10:00
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo kkater,

es ist in der Tat so, dass der Zeitraum der Heilungsbewährung für das Non-Hodgkin-Lymphom mit 3 Jahten angesetzt ist:
- bis zum Ende der Therapie ..... 100%
- danach bei Vollremission für die Dauer von drei Jahren .....80%

sieheGdB/MdE-Tabelle 26.16

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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