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#1
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AW: Blasenkrebs
Hallo Anne
Den Ausweis muß du deinem Chef nicht zeigen,wenn du aber die Vorteile dieses Auweises nutzen möchtest,bei mir (Grad der Behinderung 50=50%) 1.5 Tage mehr Urlaub 2.Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen 3.Kündigungsschutz solltest du ihn vorlegen.Wenn du noch mehr wissen wilst,kannst du mir auch Mailen L.Schwarzmann@gmx.de M.f.G.Blackie 1956 |
#2
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AW: Blasenkrebs
Hallo Anne,
wenn Du dann den Bescheid vom Versorgungsamt hast, mache eine Kopie für den Arbeitgeber. Eine Kündigung wird nach Aktenlage entschieden. Du darfst die Diagnose schwärzen, wenn Du nicht möchtest, dass der AG weiß, warum Du jetzt schwerbehindert bist. Alles Gute weiterhin für Dich!!!!! Liebe Grüße floh
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Gruß floh |
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