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  #1  
Alt 24.08.2005, 15:17
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Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: keine versicherung

dein Schwager kann nur über deine Schwester mitversichert werden,wenn Sie eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. D. H wenn sie berufstätig ist und eigene Beitraege entrichtet kann er im Rahmen der Familienversicherung dort kostenfrei mitversichert werden, da er ja kein eigenes Einkommen mehr hat.
ansonsten hättet ihr nur die Möglichkeit im Bekanntenkreis jemanden zu suchen, der evt ein kleines Unternehmen hat und ihn dort versicherungspflichtig beschäfigt. (über 400 €) Ihr müsstet halt dann die Sozialversicherungsbeitraege übernehmen, ansonsten macht dies wohl niemand freiwillig,(und die 400 € wieder an den fiktiven Arbeitgeber zurückfliessen lassen)
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  #2  
Alt 24.08.2005, 18:59
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SaNe SaNe ist offline
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Hallo Christine R

die Idee an sich wäre zwar nicht schlecht, aber welcher Unternehmer wird sich auf so ein Risiko einlassen.

Ich würde es nicht machen.

Da sind zuviele Fallstricke, jeder Steuerberater wird davon nur abraten,
da viele Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtver. und dergleichen lohnabhängig sind.
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  #3  
Alt 25.08.2005, 16:56
sabine3 sabine3 ist offline
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Daumen runter AW: keine versicherung

Zitat:
Zitat von SaNe
Hallo Christine R

die Idee an sich wäre zwar nicht schlecht, aber welcher Unternehmer wird sich auf so ein Risiko einlassen.

Ich würde es nicht machen.

Da sind zuviele Fallstricke, jeder Steuerberater wird davon nur abraten,
da viele Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtver. und dergleichen lohnabhängig sind.

was für ein Betrieb hast du???????????? von welchen Fallstricken sprichst du??? Ist doch dem jenigen überlassen ob er er die kosten Tragen Möchte??( die sich sogar im rahmen halten (WELCHE HAFTPFLICHT????????????) Ich Glaube grosses Leid Hast du noch nicht Erfahren????????????
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  #4  
Alt 25.08.2005, 17:11
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SaNe SaNe ist offline
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Zitat:
Zitat von sabine3
was für ein Betrieb hast du???????????? von welchen Fallstricken sprichst du??? Ist doch dem jenigen überlassen ob er er die kosten Tragen Möchte??( die sich sogar im rahmen halten (WELCHE HAFTPFLICHT????????????) Ich Glaube grosses Leid Hast du noch nicht Erfahren????????????
Hallo Sabine 3,

ein etwas eigenartiges Statement von dir bezüglich dem Leid, welches ich schon erfahren habe oder nicht.

Nun zurück zum Thema.

Wenn ein Betrieb jemand nur proforma einstellt, damit dieser die Möglichkeit hat in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen, riskiert dieser Betrieb schon einiges.

Jeder Betrieb hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, ist Pflicht- Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, bei der Handwerkskammer oder bei der IHK usw.
Die Beiträge für einen Betrieb werden aufgrund der Lohnsummen gerechnet.
Es ist also nicht damit getan, dass der " Pro-Forma"- Arbeitnehmer die Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile übernimmt, sondern auch die Unkosten für das Anlegen einen Lohnkontos usw. plus der anteiligen Versicherungsbeiträge , wie oben erklärt.

Steuerlich gesehen schmälert ein Pro-Forma-Lohn den betriebswirtschaftlichen Gewinn und da möchte ich keine Betriebsprüfung vom Finanzamt haben, die das entdeckt.

Die ganze Angelegenheit ist, wie Thorax bereits erwähnt hat, Betrug.


Das mag in deinen Augen herzlos erscheinen, entspricht aber den juristischen Tatsachen.
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Geändert von SaNe (25.08.2005 um 17:19 Uhr)
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  #5  
Alt 25.08.2005, 17:41
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Chancy Chancy ist offline
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Leider ist das nicht nur Betrug, sondern auch Erschleichung von Sozialleistungen und Steuerhinterziehung seitens des betrügerischen Arbeitgebers.
Es ist einfach fahrlässig auch nur 1 Monat keine Krankenversicherung zu haben und sich dann im diesem tragischen Einzelfall wieder in die Solidargemeinschaft betrügerisch hineinzuschleichen.
Wenn man einen Arbeitgeber findet, der einen einstellt und der Lohn fliesst tasächlich ist das alles ok, aber sobald das Geld zurückfliesst nicht mehr.
Es gibt auch eine freiwillige Weiterversicherung, private Versicherungen und auch Krankenversicherungen für Erwerbslose. -> all diese Möglichkeiten wurden nicht genutzt und jetzt ist es natürlich heftig gekommen, was ich sehr bedauerlich finde.
Auch ich würde niemals meine eigene Existenz als Arbeitgeber gefährden durch solcherlei Methoden.
Der Weg zum Sozialamt ist hier wohl die einzige legale Möglichkeit.
LG Chancy
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Diag. 2/2004 ,Morbus Hodgkin 2a nun in Vollremission ....

Geändert von Chancy (25.08.2005 um 17:45 Uhr)
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  #6  
Alt 25.08.2005, 18:02
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SaNe SaNe ist offline
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Genau so ist es Chancy.
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Geändert von SaNe (25.08.2005 um 18:04 Uhr)
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  #7  
Alt 25.08.2005, 20:31
SilkeG SilkeG ist offline
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Standard AW: keine versicherung

An Christine R.:


Ich kann mich Thorax, SaNE und Chancy nur anschließen: auch meiner Meinung nach ist das ist BETRUG!

Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bedingt. Freunde oder Verwandte für knapp über 400,-€ zu beschäftigen um sich eine Versicherung zu erschleichen, finde ich dreist.

Welcher „normale“ Arbeitgeber würde einen (schwer-) kranken Arbeitnehmer einstellen?

Krankenkassen haben die Möglichkeit in Verdachtsfällen die Versicherungspflicht anzulehnen. Durch Arztanfragen bzw. Verdienstbescheinungen fallen solche Betrugsfälle gelegentlich auf und werden spätestens dann genauer unter die Lupe genommen.

Menschen, die sich für eine private oder gar keine Versicherung entschieden haben, haben sich BEWUßT gegen die Solidargemeinschaft entschieden und müssen jetzt mit den Konsequenzen leben.

Es kann doch nicht sein, dass diese Menschen 6 Wochen lang ( während der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ) minimale Beiträge zahlen und dann bis zu 18 Monate Krankengeld beziehen und die Solidargemeinschaft dann noch die Behandlungskosten zu tragen hat.

Für Beschäftigungsverhältnisse unter Ehegatten müssen übrigens besondere Vorsetzungen erfüllt sein und werden von vornherein besonders von den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern überprüft.
Sollte die Krankenkasse die Versicherungspflicht anerkennen, sollte man unbedingt die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Die ist dann 5 Jahre an die Versicherungspflicht gebunden und kann rückwirkend den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verwehren.


An Clara:


Eine kostenlose Familienversicherung ist nur möglich, wenn

• Deine Mutter Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist,
• Dein Vater sein Gewerbe abgemeldet hat und
• Dein Vater über keine Einkünfte von über 345,-€ bzw. 400,-€ monatlich verfügt.


An sabine 3:


Wenn Dein Mann mit einem Anspruch auf Krankengeld bei der AOK krankenversichert war, dann wäre er spätestens ab dem 43. Tag beitragsfrei gewesen.


An nadine f.

Mein -völlig legaler- Tipp für Deinen Schwager: wendet Euch an das Sozialamt; dieses kann im Rahmen der Krankenhilfe die Kosten tragen. Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II wird Dein Schwager nicht haben, da er zur Zeit nicht erwerbsfähig ist.
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  #8  
Alt 25.08.2005, 15:02
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Thorax Thorax ist offline
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Zitat:
Zitat von Christine R.
dein Schwager kann nur über deine Schwester mitversichert werden,wenn Sie eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. D. H wenn sie berufstätig ist und eigene Beitraege entrichtet kann er im Rahmen der Familienversicherung dort kostenfrei mitversichert werden, da er ja kein eigenes Einkommen mehr hat.
ansonsten hättet ihr nur die Möglichkeit im Bekanntenkreis jemanden zu suchen, der evt ein kleines Unternehmen hat und ihn dort versicherungspflichtig beschäfigt. (über 400 €) Ihr müsstet halt dann die Sozialversicherungsbeitraege übernehmen, ansonsten macht dies wohl niemand freiwillig,(und die 400 € wieder an den fiktiven Arbeitgeber zurückfliessen lassen)
Das nennt man auch Betrug , ich warne davor


Gruß

Thorax
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  #9  
Alt 25.08.2005, 15:22
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Christine R. Christine R. ist offline
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Lieber Thorax,
finde ich etwas unschön, meinen Hinweis als Betrug zu deklarieren. Dies ist ein völlig legales Mittel .
Punkt 1: Jedes Familienmitglied, welches über kein Einkommen verfügt, kann völlig legal, ich betone es nocheinmal, im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden
Punkt 2: Jeder Arbeitgeber darf anstellen wen er möchte. Es gibt sog. Ehegattenarbeitsverträge, wo dies schon lange im Zusammenhang mit Ehegatten möglich ist (hier wird von der Rentenversicherungsträgern und den KK´s sogar im Moment die Möglichkeit der familienhaftenden Mitarbeit geprüft)
Wenn ich als mittelständischer Unternehmer einen Mitarbeiter für 450 € anstelle, ist das alleine meine Entscheidung.
Wenn er mir dafür beratend im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Seite steht nütze ich ein völlig legales Mittel der Arbeitsvertraggestaltung

Vielleicht bist du in deiner Wortwahl in Zukunft nur ein klein wenig vorsichtiger
Manche User hier haben Steuer und Arbeitsrecht tatsächlich im Studium so ganz nebenbei vermittelt bekommen und geben hier an einen Betroffenen eine Tipp weiter

Gruss
Christine
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  #10  
Alt 25.08.2005, 16:46
sabine3 sabine3 ist offline
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Hallo an Alle

Bin zufällig auf dieses thema gestossen!

seit wann ist er nicht mehr in einer gsetzlichen Kasse?
zur Not kann er sich Privat versichern! Ist aber mit sehr hohen Kosten verbunden!
Mein Mann war auch Selbstständig Hat jeden Monat 500 euro AOK einbezahlt.Konnte nach der OP nicht mehr in seinem Beruf Arbeiten Über ein 1/2 Jahr haben wir von den reserven gelebt mit den Teuren Krankenkassen Beitägen was nicht immer einfach war.Dann haben wir einfach den Spies umgedreht. Und ich habe die Firma übernommen.Und einen Mann eingestellt: und somit auch eine Famversicherung.Gottseidank denn jetzt ist er Berufsunfäig .Hat ohne Probleme seine Rente duchbekommen (mit 54 Jahrten)

Ist dein Schager verheiratet? wenn Ja Kann er ohne Probleme Mit in die Versicherung. Das beste ist aber gihr geht zueiner Krankenkasse und Redet mit denen.Meistens gibt es doch eine Lösung!


Ihr habt doch jetzt bestimmt Prbleme mit dem Krankenhaus?

vom Krebsverband gebe ich dir mal die tel.-nr 0711-848-10770


Fax 0711848-10779


mail info@krebsverband-bw.de
www.krebsverband-bw.de
Oder Tel 0228 72990-0
EINE EINMALIGEWIRTSCHAFTLICHE BEIHILE
ich hoffe ich war nicht zu aufdringlich Sabine
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