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Alt 18.10.2004, 21:50
Angi Angi ist offline
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Liebe Rosi,

ich habe hier einen interessanten Link für dich, aus der Berufsordnung für Ärzte (NRW), zum nachlesen. Zum einen ist es richtig, dass die Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.auskünfte dürfen zunächst einmal nur dem Patienten selbst gegeben haben.Ausnahmen sind hier entsprechende Vollmachten. Aber bei der Dokumentationspflicht §10habe ich dir den entsprechenden Passus rauskopiert:
§ 10
Dokumentationspflicht

(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur ärztliche Gedächtnisstützen, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich Einsicht in die sie betreffenden Krankenunterlagen zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive ärztliche Eindrücke oder Wahrnehmungen enthalten. Auf Verlangen sind ihnen Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben

Auf den ersten Blick scheinen die Ärtze zum Teil richtig gehandelt zu haben. Nicht verständlich ist mir die Nichtherausgabe der Patientenunterlagen generell an Deinen Vater. Ich würde hier dringend nochmal ein intensives Gespräch mit dem behandelnden Arzt führenund eventuell mit dem, dessen Zweitmeinung eingeholt werden soll.

Hier der gesamte Link:
http://www.aekno.de/htmljava/c/beruf...g.htm#Aufgaben

Liebe Rosi, ich wünsche Dir viel Kraft und Stärke und Zuversicht für die bevorstehende schwere Zeit,

liebe Grüße
Angi
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