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AW: Verzweifelt wegen Geldsorgen OP absagen?
Lieber Matthias,
erstmal möchte ich Dich im Forum ganz herzlich begrüßen. Die gesetzliche Grundlage für das Nahtlosigkeitsgeld ist §145 im SGB III. Wenn der Krankengeldanspruch abgelaufen ist, dann hast Du darauf Anspruch. Für den Antrag genügt der Personalausweis und das Schreiben der Krankenkasse,wo man mitteilt, dass Du kein Krankengeld mehr erhältst. Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Wie die anderen User schon schrieben, ist es wichtig zu prüfen, ob Du bzw.Deine Familie noch Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, z.B. Wohngeld oder auch ergänzendes ALG 2. Es ist erforderlich, auch die verschiedenen Möglichkeiten, im Alltag kleine Beträge einzusparen zu nutzen, z.B. kann man bei schwerwiegender chronischer Erkrankung die Zuzahlungen für Medikamente etc. von 2 auf 1 Prozent reduzieren lassen. Dafür ist ein Antrag erforderlich, diesen muss der behandelnde Arzt ausfüllen, danach wird er bei der Krankenkasse abgegeben. Hoffentlich hast Du inzwischen auch einen Schwerbehindertenausweis? du schriebst: Zitat:
Ich drücke Dir ganz toll die Daumen, dass dies nicht eintritt und dass man in einer Beratungsstelle sich Deiner Sorgen annimmt. Die Deutsche Krebshilfe hat einen Wegweiser zu Sozialleistungen herausgegeben, diesen kann man kostenfrei als Broschüre bestellen oder auch downloaden, bitte schaue einmal hier:www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/infothek/ Was die Operation betrifft: Wenn Du Dir unsicher bist, dann hole Dir unbedingt eine zweite Meinung ein, die Krankenkassen unterstützen dies. Ganz liebe Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (08.05.2017 um 22:04 Uhr) |
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