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#1
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo afkule,
Vielen vielen lieben Dank für Deine Zeilen! Auch auf die Gefahr hin, dass Du mich für etwas doof hältst: Muss ich dann jetzt bei der Anhörung schon alles detailliert ausführen? Oder reicht es zu schreiben, dass man damit nicht einverstanden ist und beim Bescheid Widerspruch einlegen wird? Ganz liebe Grüße, Gerti :-) |
#2
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo gerti,
alles gut, ich kann verstehen, dass das verwaltungsverfahren einen verunsichert. also eigentlich ist ja die anhörung da, um dir genau die gelegenheit zu geben, darzustellen, warum du eine andere meinung als die verwaltung hast. es bietet sich an, jetzt alle unterlagen und diagnosen einzureichen, um ein widerspruchsverfahren zu vermeiden. ggf. bitte um eine fristverlängerung. du erleichterst allen und auch dir das leben, wenn du jetzt tätig wirst. natürlich kannst du dann immer noch widerspruch einlegen, wenn du dann mit der getroffenen entscheidung nicht einverstanden bist. und gib alles an, was du je an diagnosen bekommen hast. jede diagnose kann dir da ggf. helfen. viele grüße afkule |
#3
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo elisabeth,
wie gerti schrieb, handelt es sich um die anhörung, also ist der rat zum widerspruch nicht zielführend. außerdem muss ich korrigieren, die widerspruchsfrist beträgt einen monat, dass kann wichtig sein. 4 wochen ist falsch. gruß afkule |
#4
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Den fehlerhaften Beitrag habe ich gelöscht.
Es ist nur wichtig, sich mit den behandelnden Ärzten gut abzustimmen, da sie von den Ämtern angeschrieben werden und sehr genaue Auskünfte erteilen müssen. Ärzte setzen da auch andere Schwerpunkte, für sie ist es wichtig, dass z.b. die Laborwerte im Normbereich sind, Röntgenbefunde unauffällig usw. Die Probleme,welche den Patienten am meisten belasten, wie Konzentrationsstörungen etc. haben eine andere Bedeutung. Liebe Gerti, mal eine Frage zurück,welche Tumorformel hattest Du, wenn sich nach 2 Jahren schon das Versorgungsamt wegen Herabstufung des GDB meldet? Ich wünsche Dir, dass es nicht so weit kommt und Du den Ausweis behalten kannst. Liebe Grüße, Elisabethh. |
#5
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo Elisabeth,
Es war bei mir nicht "schlimm". Ich bekam auch keine Nachbehandlung: G1 pt 1a, L0, V0, lokal R0. Ich habe hier auch immer betont, dass das bei mir im Vergleich zu anderen "läppisch" isr, nichtdestotrotz habe ich seither immer wieder Probleme beim Wasserlassen (Brennen), muss SOFORT auf´s Klo rennen, wenn ich muss und trage daher ständig Binden. Außerdem geht schwerer heben kaum mehr. Wenn ich es öfter mache, bekomme ich total Unterleibsschmerzen, die ich aber abgesehen davon, auch so immer wieder mal habe. (Meine Gynäkologin vermutet Vernarbungen und meint, da könne ich nur Schmerztabletten nehmen.) Und was ganz schlimm ist, ist das Schwitzen. Ich schlafe total schlecht, weil ich jede Nacht regelrecht Schübe bakomme, bei denen mir wortwörtlich das Wasser runterläuft. Ich war ja vor der OP schon jahrelang im Wechsel, aber so schlimm war es nie; und es wird leider auch nicht besser. Tja, und wie ja alle wissen, bleibt die Angst. Ich war beim Psychoonkologen, - es wurde auch besser, so daß ich weniger Gespräche brauchte. Leider ist er im Januar verstorben, - und ich bin ohne Gespräche. Seitdem wird die Angst leider viel größer. Herzliche Grüße, Gerti |
#6
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Liebe Gerti,
du schriebst: Zitat:
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Schwerbehindertenausweis behalten kannst. Elisabethh. |
#7
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo Ihr Lieben,
So, heute habe ich nun den endgültigen Bescheid bekommen, dass meine Schwerbehinderung in vollem Umfang aufgehoben wird. Ich hatte ziemlich viel in der Anhörung geschrieben. Davon wird aber gar nichts erwähnt. Jetzt werde ich halt Widerspruch einlegen. Liebe Grüße an alle, Gerti |
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