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#1
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo,
ja, mit einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung beantragen. Aber mal ganz allgemein. Zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung nach der Heilbewährung ist nicht die Grunderkrankung der Maßstab. Es kommt viel mehr auf die Beeinträchtigungen an, welche bei dem Menschen vorhanden sind. Deshalb müsst ihr alle Beeinträchtigungen die ihr habt (körperlich und psychisch) angeben und von den Ärzten bestätigen lassen, auch die, welche nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun haben. Danach wird dann der Grad der Behinderung bestimmt. Gerti, du kannst Eispruch einlegen, zur Fristwareung auch mit dem Hinweis "Begründung folgt". Dann kannst du mit deinen Ärzten die Begründung nachliefern. |
#2
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich habe noch nicht den endgültigen Bescheid sondern, - ja weiß ich nicht genau, ich glaube eine Anhörung. Also ich wurde angeschrieben wegen der Überprüfung, habe die Fragebögen ausgefüllt und die Schweigepflichtsentbindungen ausgefüllt. Und jetzt kam eben das Schreiben, was sie vorhaben, mit dem Hinweis, dass ich mich dazu äußern könnte. Der endgültige Bescheid würde erst kommen, gegen den ich Widerspruch einlegen kann. Ich kenn´mich mit dem Zeug überhaupt nicht aus! Liebe Grüße an Euch alle Gerti :-) |
#3
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo,
verwaltungsrechtlich ist es so, dass du vor einem Bescheid, der dich schlechterstellt, in dem fall die herunterstufung des prozentsatzes der schwerbehinderung, angehört werden muss. das ist immer so, vielleicht ist es dir schon einmal aufgefallen, wenn du ein bußgeld zahlen musstest. egal, erst gegen den bescheid kannst du widerspruch einlegen. denke bitte daran, alles anzugeben, was du jemals an diagnosen/beschwerden bekommen hast. hierzu zählt auch migräne, bluthochdruck etc. das kann sich durchaus auch summieren... viel glück afkule |
#4
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo afkule,
Vielen vielen lieben Dank für Deine Zeilen! Auch auf die Gefahr hin, dass Du mich für etwas doof hältst: Muss ich dann jetzt bei der Anhörung schon alles detailliert ausführen? Oder reicht es zu schreiben, dass man damit nicht einverstanden ist und beim Bescheid Widerspruch einlegen wird? Ganz liebe Grüße, Gerti :-) |
#5
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo gerti,
alles gut, ich kann verstehen, dass das verwaltungsverfahren einen verunsichert. also eigentlich ist ja die anhörung da, um dir genau die gelegenheit zu geben, darzustellen, warum du eine andere meinung als die verwaltung hast. es bietet sich an, jetzt alle unterlagen und diagnosen einzureichen, um ein widerspruchsverfahren zu vermeiden. ggf. bitte um eine fristverlängerung. du erleichterst allen und auch dir das leben, wenn du jetzt tätig wirst. natürlich kannst du dann immer noch widerspruch einlegen, wenn du dann mit der getroffenen entscheidung nicht einverstanden bist. und gib alles an, was du je an diagnosen bekommen hast. jede diagnose kann dir da ggf. helfen. viele grüße afkule |
#6
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo elisabeth,
wie gerti schrieb, handelt es sich um die anhörung, also ist der rat zum widerspruch nicht zielführend. außerdem muss ich korrigieren, die widerspruchsfrist beträgt einen monat, dass kann wichtig sein. 4 wochen ist falsch. gruß afkule |
#7
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AW: GdB nach Heilungsbewährung
Den fehlerhaften Beitrag habe ich gelöscht.
Es ist nur wichtig, sich mit den behandelnden Ärzten gut abzustimmen, da sie von den Ämtern angeschrieben werden und sehr genaue Auskünfte erteilen müssen. Ärzte setzen da auch andere Schwerpunkte, für sie ist es wichtig, dass z.b. die Laborwerte im Normbereich sind, Röntgenbefunde unauffällig usw. Die Probleme,welche den Patienten am meisten belasten, wie Konzentrationsstörungen etc. haben eine andere Bedeutung. Liebe Gerti, mal eine Frage zurück,welche Tumorformel hattest Du, wenn sich nach 2 Jahren schon das Versorgungsamt wegen Herabstufung des GDB meldet? Ich wünsche Dir, dass es nicht so weit kommt und Du den Ausweis behalten kannst. Liebe Grüße, Elisabethh. |
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