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Alt 22.01.2014, 18:00
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

hallo blueberry
ich war damals teilstationär im Krankenhaus, die Dame vom Sozialdienst hat den Antrag gestellt und kostentechnisch war es eine AHB, bei einer Dame die nicht die AHB zwei Wochen nach Chemo angetrten hat war es abrechnungstechnisch eine Reha

Also der soziale Dienst der Klinik ist richtig (kann aber sein, dass der soziale Dienst bei ambulanter Chemo den Antrag nicht stellen darf)

Wohnst du in NRW ist die ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung) zuständig ansonsten dein Rentenversicherungsträger (DRV Land oder DRV Bund)

Und natürlich hast du ein Recht auf eine AHB oder REHA

Möchtest du in eine Wunschklinik könnte es mit der AHB eng werden (Kliniken an der See (ST.Peter Ording sind sehr beliebt und oft ausgebucht) Du kannst Wünsche angeben (google nach Kliniken , Erfahrung hier im Forum, oder die beschränkung durch die ARGE) Gib neben deiner Wunschklinik eine an, die nicht so beliebt ist und rufe die Klinik an, Die Sozialarbeiter der Klinik wissen oft Bescheid, ob die Klinik begehrt ist. Falls du es nicht binnen 4 Wochen nach Bestrahlung schaffst in eine Klinik zu gehen, wird automatisch aus deinem AHB Antrag ein rehaantrag, denn es kann ja auch an der Kapazität der Kliniken liegen.

Wie maikom schrieb, bekommst du eine arbeitsmedizinische beurteilung aus der Rehaklinik, an die sich andere Behörden im Regelfall halten. IN der Klinik kannst du dort auch mit dem sozialen Dienst sprechen wie es weiter geht (Wiedereingliederung Rente)
Falls du schon früher als 4 Wochen nach Beendigung in die AHB gehst, ist das möglich
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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Stichworte
ahb, reha, wiedereingliederung


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