Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.01.2014, 13:57
Mitsch Mitsch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 1
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Liebe conquerer!

Du hast das Recht innerhalb von 4 Wochen (nach Zugang des Bescheides) Widerspruch gegen den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises Einspruch zu erheben. Der Widerspruch muss entsprechend begründet werden.
Laß Dir dabei helfen! Du kannst Dich an den VDK oder den Sozialverband Deutschlands wenden, in beiden Organisationen muss man Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. In einem Deiner früheren Beiträge schriebst Du, dass Du in Mannheim behandelt worden ist. Die Sozialarbeiter der Kliniken sind auch geschult, in rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kannst Du auch zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Dazu ist vorher eine Anfrage bei der Versicherung wg. der Kostenübernahme möglich. Die Angelegenheit hat eine rechtliche und medizinische Seite.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, in denen festgelegt ist, welchen Grad der Behinderung Du erhältst. Diese Tabellen sind im Internet einsehbar. Die Einstufung des Tumors in das TNM-System spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Grundlagen findest Du hier:http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Es ist für Dich noch nichts verloren!!!

Liebe Grüße!

Elisabethh.
Hallo Elisabeth,
ich komme mit der Tabelle nicht klar. Bei meiner Krebserkrankung handelt es sich um ein bösartiges Plattenepithelkarzinom bzw. Zungengrundkarzinom T2-3 N2 cMO, Epiglotis. Ich wurde im Rinecker-Proton-Therapy Center in München behandelt.
Die Dosierung war
33 Bestrahlungen x 2,2 gg 72,60 gg
Gesamtdosis
33 Bestrahlungen x 2,0 gg 66 gg
33 Bestrahlungen x 1,8 gg 59,4 gg
weißt du wie dies bei einem Schwerbehindertenausweis in Prozent ausmacht?
Lieben Gruß
Thomas
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.01.2014, 17:22
The Witch The Witch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.488
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Erstens wird der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen nicht in Prozent gemessen; die Zahlen stehen für sich. Zweitens erhält man einen Schwerbehindertenausweis erst, wenn der GdB/GdS mindestens 50 beträgt - nur dann gilt man als schwerbehindert.

Bei der Zumessung des Grades kommt es dann auf deine tatsächlichen Einschränkungen an. Was da an Therapie vorhergegangen ist, ist erstmal zweitrangig (Ausnahme: bestimmte Organverluste durch Operationen).
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:43 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55