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#1
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AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?
Zitat:
ich komme mit der Tabelle nicht klar. Bei meiner Krebserkrankung handelt es sich um ein bösartiges Plattenepithelkarzinom bzw. Zungengrundkarzinom T2-3 N2 cMO, Epiglotis. Ich wurde im Rinecker-Proton-Therapy Center in München behandelt. Die Dosierung war 33 Bestrahlungen x 2,2 gg 72,60 gg Gesamtdosis 33 Bestrahlungen x 2,0 gg 66 gg 33 Bestrahlungen x 1,8 gg 59,4 gg weißt du wie dies bei einem Schwerbehindertenausweis in Prozent ausmacht? Lieben Gruß Thomas |
#2
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AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?
Erstens wird der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen nicht in Prozent gemessen; die Zahlen stehen für sich. Zweitens erhält man einen Schwerbehindertenausweis erst, wenn der GdB/GdS mindestens 50 beträgt - nur dann gilt man als schwerbehindert.
Bei der Zumessung des Grades kommt es dann auf deine tatsächlichen Einschränkungen an. Was da an Therapie vorhergegangen ist, ist erstmal zweitrangig (Ausnahme: bestimmte Organverluste durch Operationen). |
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