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Alt 09.05.2013, 17:01
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Frauenrente nach dem Tod weg?

Liebe Gabriele,

nach dem Tod des Ehepartners (wenn dieser bereits Rentner ist), stellt man einen Antrag auf Hinterbliebenenrente.
Dort wird auch nach dem Einkommen gefragt, dies ist Dir sicherlich bekannt. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, erhält Dein Mann keine Rente für Witwer.
Es gibt Freibeträge für das eigene Einkommen, diese werden jährlich durch die DRV angepaßt und veröffentlicht. Sollte auf Grund eines zu hohen eigenen Einkommens keine Rente gezahlt werden, bekommt der hinterbliebene Partner trotzdem einen Bescheid, aus dem hervorgeht, dass er berechtigt ist eine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Sollte sich sein Einkommen (z.B. durch eigene Krankheit und Krankengeldbezug oder auch Arbeitslosigkeit) verändern, dann empfiehlt es sich, einen neuen Antrag zu stellen und die Ansprüche erneut prüfen zu lassen.
Der Anspruch entfällt erst, wenn der hinterbliebene Partner erneut heiratet.
Es gibt für das sog. Sterbevierteljahr besondere Regelungen.
Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist dies genau erklärt, dort findet man auch eine Reihe guter Broschüren.
So ist z.B. die Hinterbliebenenrente heute an einige Bedingungen geknüpft, eine davon wäre, dass man mindestens 12 Monate verheiratet sein muss, ehe man Ansprüche erwirbt.
Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Erklärungen ein Stück weiterhelfen konnte und Du noch eine lange, gute Zeit mit Deinem Mann verbringen kannst.

Tschüß,

Elisabethh.
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