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  #1  
Alt 19.08.2012, 09:45
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Rentenbescheid

Hi
ja lege Widerspruch ein "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.... Begründung folgt"
Dann hast du die Frist (4 Wochen) gewahrt und hast Zeit den Widerspruch zu begründen.
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #2  
Alt 19.08.2012, 10:38
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: Rentenbescheid

Hallo zusammen,

mit einem der Sozialverbände habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Leider. Inspiriert von Euren Lobpreisungen bin auch ich dort vorstellig geworden. Mir wurde gesagt, dass - in meinem Fall - das Versorgungsamt IMMER zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Ah..ja... Aber egal, das ist ein anderes Thema.

Hallo Korina,

§ 101 SGB VI
Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet

aus http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0610100
Hier hat wohl der Sachbearbeiter das Antragsdatum genommen? Und nicht die Erstdiagnose. Die laut Deinem Erstposting irgendwann im Februar 2012 war. Das Datum müsste der Rechenbeginn für die Frist darstellen.

§ 102 SGB VI
(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden.


Aus dem Paragraphen kannst Du ersehen, dass es dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt die Dauer der Rente festzusetzen.
Interessanterweise ergibt die Summe der sieben Monate und der 17 Monate die Summe von zwei Jahren. Ob da ein Denkfehler vorlag? Oder ist das nur ein Zufall? Denn viele haben zwei Jahre befristet die Rente bewilligt bekommen.

Die Frage, ob jemand den Hörer in die Hand genommen hat und bei der DRV nachgefragt hat, ist müßig. Jeder Sachverhalt und jeder Sachbearbeiter ist anders. Ruf doch einfach mal an. Du kennst Deine Daten am Besten. Einspruch kannst Du danach immer noch einlegen. Eventuell sogar mit noch mehr Möglichkeiten der Argumentation, da sich diese im Telefonat herauskristallisiert haben.
__________________
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