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#1
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AW: Folge-Reha beantragen
Zitat:
sorry wenn ich dir widersprechen muss. Ich habe keine Neuerkrankung, Rezidiv oder Metastasen, aber anhaltende Beschwerden und Funktionseinschränkungen, aber ich habe jetzt JEDES Jahr eine Reha bekommen, nicht nur alle 4 Jahre. Im Jahr der Diagnose und Behandlung (2009) war ich gleich nach Kh Aufenthalt zur AHB, 2010 zur Reha, 2011 zur Reha und jetzt fahre ich wieder. Ich habe Einschränkungen beim Essen und leider Untergewicht dadurch und durch die Erkrankung/Behandlung. Ich kenne eine Rentnerin die schon 5 Rehas hatte, auch ohne Neuerkrankung usw. und bei der letzten Reha hab ich auch jemanden kennengelernt der schon 5 oder 6 Rehas hatte. Dadurch bin ich erst auf die Idee gekommen noch eine zu beantragen. Also bei Beschwerden immer versuchen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen und wenn es dann nicht klappt im nächsten Jahr versuchen. Lieben Gruß Wangi
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#2
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AW: Folge-Reha beantragen
Hallo Wangi!
Das ist doch kein Widerspruch. Ich habe nur versucht zu beschreiben, was einem gesetzlich an Leistungen zur Rehabilitation zusteht, das Minimum sozusagen. Gut zu hören bzw. lesen, dass es auch noch Kostenträger und Sachbearbeiter gibt, die sich nicht strikt daran orientieren. Zitat:
Liebe Grüße, Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#3
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AW: Folge-Reha beantragen
Die Rentenversicherungen haben sogenannte CA-Richtlinien.
in Absatz 2 sind die vielbeschworenen Zeiten und Fristen festgelegt. § 1 Grundsatz (1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Rehabilitation nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI onkologische Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen erbringen. (2) Die Leistungen nach Abs. 1 werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungenentweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen. Die Vorschriften der §§ 9 ff. SGB VI über die Durchführung von medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zur Förderung der Erwerbsfähigkeit bleiben unberührt. Basierend auf diesen Richtlinien sollte die erste Maßnahme im ersten Jahr (egal ob AHB oder onk. Nachsorge) relativ save sein. Die zweite ist dann schon eine Kannleistung und muss entsprechend begründet werden. Da die "normalen" Leistungen zur Reha davonaber unberührt bleiben, ist es durchaus möglich auch in der Folge (eig. alle 4 Jahre - bei entprechender Notwendigkeit aber auch jährlich) Rehamassnahmen in Anspruch zu nehmen. Diese Massnahmen begründen sich dann allerdings auf den allg. gültigen Leistungsvoraussetzungen: § 10 SGB 6 Persönliche Voraussetzungen (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, 1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und 2. bei denen voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann, b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann, c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann. |
#4
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AW: Folge-Reha beantragen
Hallo Ihr lieben starken Frauen,
nach BK-Erkrankung 2009 mit Chemo, OP, Strahlen habe ich 2010 eine AHB gemacht, die Reha 2011 wurd genehmigt. Jetzt möchte ich im kommenden Jahr wieder eine Reha beantragen, da mir dies wirklich gut getan hat. Ich stehe wieder im Arbeitsleben, habe allerdings immer noch Last mit tauben Füßen, was mich aber im wirklichen Leben nicht einschränkt, außer, dass ich beim Laufen oft unsicher bin. Ansonsten geht es mir gut, wenn man mal davon absieht, dass gewisse Ängste halt immer mal wieder durch kommen. Hat jemand gute Erfahrungen mit der Beantragung der 2. Reha bei der Rentenversicherung gemacht? Gibt es Dinge, die man beachten sollte? So ein Beamtendeutsch kann ich schlecht deuten. Lieben Dank und viele Grüße, Carlen |
#5
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AW: Folge-Reha beantragen
Hallo Holiday,
wünsche Dir ganz viel Spaß in der Reha. Ich werde auf jeden Fall versuchen, auch noch eine 2. Reha zu bekommen. Vielleicht klappt ja es auch wieder - Sankt Peter Ording war klasse. Da würde ich gerne wieder hinfahren. Aber von einer Freundin habe ich gehört, dass auch Boltenhagen super ist. Genieß es!!! Liebe Grüße, Carlen |
#6
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AW: Folge-Reha beantragen
Erst wurde mein Antrag abgewiesen. Habe Widerspruch eingelegt u. den Bericht eines Arztes, den ich nach Antragstellung aufsuchen musste, nebst ein paar persönlichen Zeilen, warum ich die Reha benötige, beigefügt. Und Was soll ich sagen? Es hat geklappt. Habe gestern den Bescheid erhalten.
Allerdings nicht im gewünschten Ort. |
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