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Berufsunfähigkeitsrente
An Hendrik
Michael hat Recht. Seit der letzten Rentreform nennt es sich Erwerbsminderungsrente. Einen Anwalt, der sich mit dem Fatigue-Syndrom auskennt wirst Du nicht brauchen. Kommt es zu einem Prozess, wird ohnehin zur med. Frage ein Gutachter bestellt werden. Wenn Du mehr als 6 Szd. Arbeiten könntest. kannst Du auch keine Erwerbsminderungrente beziehen. |
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