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  #19  
Alt 24.05.2004, 11:34
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.314
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Petra,

Normalerweise wird das Krankengeld aufhand des Nettoeinkommens berechnet. Falls dies bei Dir nicht der Fall ist, wende Dich bitte sofort an Deine KK. Denn normalerweise kommt innerhalb kürzester Zeit ein Schreiben mit dem genauen Tagessatz des Krankengeldes.
Das Arbeitslosengeld wird auf Dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Davon bekommst Du dann den Prozentsatz, je nachdem ob Du noch minderjährige Kinder hast.

Leider ist das so geregelt, ich bekam auch nur einen bestimmten Prozentsatz meines früheren Nettoeinkommens an Krankengeld, und nach 1 Jahr (oder den 78 Wochen krank) wurde das Arbeitslosengeld dann anteilmäßig nochmals fast halbiert.

Nach meiner Kündigung, also noch vor dem langen Krankenstand, meldete ich mich auch arbeitslos. Mit der Mitteilung ans AA, daß ich krank geschrieben bin, wurde meine Akte nicht weiters bearbeitet. Erst als die KK mich nach 78 Wochen ausgesteuert hat, begann der Antrag für das Arbeitslosengeld.

Liebe Grüße
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