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#1
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo Altmann
Was du da schreibst verwirrt mich ja noch mehr und wirkt für mich noch komplizierter. Mir kommt es so vor,als ob der Reha-Arzt zu gunsten der RV entscheiden wird.Eines sagte er mir aber schon,was unter anderem in dem Bericht erscheinen wird,das ich noch psychologische Betreuung brauche,nach der Reha brauche,vielleicht auch mehr,was weis ich.Den Arzt direkt daraufhin an zu sprechen,mag ich nicht so richtig. Die Amtsärztin des AA hatte mir beim "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" mitgeteilt.... "Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert,dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können". Muss ich also annehmen,das dieser Satz keinerlei Bedeutung für die RV hat? LG Detti Geändert von Det55 (29.09.2011 um 20:36 Uhr) |
#2
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo Det,
du wirst sicher am Ende der Reha ein Abschlußgespräch haben, da wird auch nochmal das Thema Rente angesprochen. Mach dort deine Probleme nochmal deutlich! Das solltest du aber außerdem schon vorher in einem Einzelgespräch mit dem Sozialarbeiter dort machen! Was die Ärztin der Arbeitsagentur als Beurteilung geschrieben hat, ist der DRV völlig schnuppe, ich hatte vor der Reha von so einer Ärztin nach einer Untersuchung schriftlich die gleiche Aussage bekommen (wöchentlich unter 15 Stunden), im Reha-Bericht dann: drei bis unter sechs Stunden, aber der in der Ablehnung des Rentenantrags stand dann: voll erwerbsfähig (obwohl das in der Reha ja Ärzte der DRV waren). Daraufhin hat die Ärztin der Arbeitsagentur ihre Gutachten "nach Aktenlage" geändert und ich hab dann von meiner Sachbearbeiterin erfahren, dass ich doch voll arbeitsfähig sei...?? Nicht ärgern, nur wundern, Geduld haben und nicht aufgeben... Liebe Grüße (und eine erfolgreiche Reha) Petra |
#3
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo Det 55,
in meiner Rehaabschlussbericht wurde festgesetzt, das die Arbeitsfähigkeit unter 3Std. ist. Damit wurde mein Rehaantrag automatisch als Antrag auf EU-Rente festgesetzt und auch von der DRV als volle EU-Rente anerkannt. Alles lief ohne Probleme und Nachfragen durch. Wichtig: Der Abschlussbericht muss absolut schlüssig sein und der EU-Antrag schon in der Reha gestellt werden. Gruß Boebi Geändert von boebi (29.09.2011 um 23:37 Uhr) |
#4
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Guten Morgen
Dank auch an Euch beiden. Muss dann mal sehen das ich für nächste Woche einen Termin bei der Sozialarbeiterin bekomme. @Petra "Nicht ärgern, nur wundern, Geduld haben und nicht aufgeben..." Sehr schön gesagt,wie soll man das aber auch noch bewältigen?Zumal die psychischen Probleme immer schlimmer werden,Schlaflosigkeit,innere Unruhe... Auf jeden Fall,kommt mir mein Arzt hier nicht so geheuer vor,als ob das für ihn schon klar ist.Eine Reaktion auf meine Beschwerden hin,sagte er nur "Zaubern könne er auch nicht". So gehe erst mal zur Massage LG Geändert von Det55 (30.09.2011 um 06:19 Uhr) |
#5
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo,
ja wenn ich das so lese . . . . ich bin kein Einzelfall. Aber es k a n n auch gut gehen und klappen. Hoffe ich mal für Euch. Gruss Altmann |
#6
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo
@Altmann Nein du bist kein Einzelfall. Mein Reha-Arzt(Urologe)hat doch tatsächlich in einem vorläufigen Bericht attestiert das ich erwerbsfähig wäre.Urologisch wäre mir das klar,aber die anderen Beschwerden sind nicht mit aufgeführt gewesen.Ebenso wenig die noch ausstehende Szinti. In der Aufregung hatte ich vergessen zu fragen,ob ich von dem Bericht nicht eine Kopie bekommen könnte. Wäre am liebsten gleich von hier abgehauen,obwohl es eine sehr schöne Gegend hier an der Müritz ist. LG |
#7
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AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo Det,
ja das ist ganz wichtig, dass Du irgenwie von jedem Bericht/Befund eine Kopie ergatterst. Diese sind ganz wichtig. Vor allem kannst du dann lesen, was die alles so falsch reingeschrieben haben. Man wundert sich manchmal schon. Ich hatte das erst nach Akteneinsicht vor Augen bekommen, was da so alles verzapft wurde. Das muss man dann vor Gericht auch noch alles widerlegen. Mir wurde das nervlich alles zuviel. Halte die Ohren steif. Gruss Altmann |
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