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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Bei 100% Schwerbehinderung ohne zusätzlichem Merkzeichen bekommst Du einen Steuerfreibetrag von 1.420,-- Euro jährlich. Die Bescheinigung stellt das FA nach Vorlage des Ausweises aus und Du meldest es an Deinen Arbeitgeber.
Ausserdem kannst Du -ohne Nachweis- bei der jährlichen Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung 3.000 km (à -,30 Euro) = 900,00 Euro für Arztbesuche etc. ansetzen. Ferner gibt es Ermässigungen bei Eintrittsgeldern (Theater, Museen, Schwimmbädern). Gruß Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
hallo zusammen.
habe auch den 100% schwerbehindertenausweis mit lungen karzinon und seit 7 monaten krankgeschrieben,und nächste woche stelle ich antrag auf rende und mach vorher eine reha kur bin 60 jahre. nu lebe ich in 2 zimmerwohnung behindertengerecht am kaiserstuhl, und lebe hier ganz allein,die ganze familiele lebt im schwarzwald, und wenns mir schlecht,keine hilfe kochen hauswirtschaft besorgungen und keiner der sich um mich kümmert. war am wochenende bei meiner mutter und geschwister, und da hatte ich termin bei 2 zimmerwohnung bei baugesossenschaft zur besichtigung. 48 meter saniert behinderungsgerecht 360 euro warm,die alte 450 warm bei 52 meter. die wohnung würde ich bekommen innerhalb von 3 monanten, aber mir fehlt das geld für den umzug,und möbelschleben kann ich nicht mehr. da ich selbst nur nachweislich 740 euro monatlich habe, deshalb meine frage, ob ich da beim versorgungsamt unterstützung beantragen kann !!??? vielen dank helmut |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Lieber Kleinzelliger!
Es ist gut, dass Du eine neue Wohnung in der Nähe Deiner Familie gefunden hast und nun einen Umzug planst. Ich denke, Du benötigst zuerst eine Bescheinigung Deiner behandelnden Ärzte, in dem sie den Umzug befürworten und Dir bestätigen, dass Du auf Grund der Krankheit keine Kisten tragen kannst. Ich empfehle Dir, Dich bei einem Wohlfahrtsverband beraten zu lassen, diese Leute wissen, welche finanzielle Unterstützung Dir zusteht und können gemeinsam mit Dir die entsprechende Anträge stellen. Zitat:
Zitat:
Denn bis zum Umzug vergehen ja noch mindestens 3 Monate. Ansonsten ist mir nur der Härtefallfonds der Deutschen Krebshilfe bekannt. Hier sind noch einige Links: -Härtefonds der Deutschen Krebshilfe:http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html Krebsberatungsstellen: http://www.krebshilfe.de/krebsberatungsstellen.html Liebe Grüße! Elisabethh. |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Kann mir zum obigen Beitrag jemand die Paragrafen nennen brauch das für meinen Steuerberater VG Markus |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Markus,
hier ein Link zu allen "Vergünstigungen" bei Schwerbehinderung: http://www.charite.de/schwerbehinder...db_tabelle.pdf Schönen Abend Billa |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich unbedingt Quittungen sammeln.
Fahrten zum Arzt, Parkgebühren, Krankenhausbesuche, Fahrten des Partners zur Reha, Besuche im Krankenhaus, wirklich alles sammeln, können zusätzlich abgesetzt werden und werden auch anerkannt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Zusätzlich jede Quittung über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und profanes Pflaster usw. mit einreichen. Wird mit dem Hinweis auf eine Krebserkrankung anerkannt. Dafür brauch man keinen unfähigen Steuerberater, sondern ein vernünftiges Steuerprogramm. Schöne Nacht Boebi |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
ja hast schon Recht. Aber selbst, wenn etwas anerkannt wird, dann fällt es unter die zumutbare Belastung, das ist ein gewisser Prozentsatz vom Einkommen, nicht vom zu versteuernden, sondern von den Gesamt- einkünften. Da verblufft es dann. Arbeit umsonst. Einzig der Freibetrag von bis, kommt auf den GdB an, bringt was. Gruss Altmann |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Marlem,
da möchte ich mich Maduscha anschliessen. Dein Steuerberater benötigt für die ESt.-Erklärung lediglich eine Kopie deines Ausweises! @boebi. Du bist wirklich der Ansicht, ein an Krebs erkrankter Mensch sollte auch sein Hansaplast für den geschnittenen Finger absetzen?? Na danke! Gruss mischmisch |
#9
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Mischmisch:
das Pflaster ist ein Beispiel. Wir haben genug, was wir selber zahlen müssen und wenn, wie bei mir für 50€ Mundspülung im Monat. Das brauchst Du nicht ins lächerliche ziehen. Hallo Altmann: Bei mir ist die Belastungsgrenze immer überschritten und es lohnt sich. Es ist klar, das die Belastungsgrenze nicht mit den 1% (Behinderung und chronisch Krank)der Krankenkasse zu tun hat. Gruß Boebi Geändert von boebi (16.09.2011 um 11:20 Uhr) |
#10
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
kann mir aber für diese keinen neun suchen da ich in ein Paar Tagen ins Krankenhaus gehe und da sollte das dann alles über den Tisch sein Danke aber für eure doch sehr schnelle Hilfe ;-)))) VGL Markus |
#11
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK. Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht, dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein. Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST machen. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Gruss Altmann |
#12
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi Geändert von boebi (17.09.2011 um 23:50 Uhr) |
#13
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AW: Schwerbehindertenausweis
Liebe Frau Altmann,
solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet: Zitat:
Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" . Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein. @ all Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was: Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung). ......... Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. ..... ... In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig. ..... .. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden. aus http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=39026
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. Geändert von J.F. (18.09.2011 um 10:52 Uhr) |
#14
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss". Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus. Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch. Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten. Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die liegt bei 900 Euro. Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber scheinbar gewollt. Sorry, ist meine Meinung. Gruss Altmann |
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