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  #1  
Alt 20.02.2011, 12:26
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen
und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor-
gealtert", welch eine Feststellung.
Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab,
ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich.
Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden
arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke
ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt.
Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein.
Einfach probieren und nicht locker lassen.
Gruss Altmann
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  #2  
Alt 20.02.2011, 12:32
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ach so noch was,
das mit den Richtlinien halte ich für ein Gerücht.
Es wird rein nach Ermessen entschieden oder Du hast den Kopf unter
dem Arm und bist halbtot.
Aber eines ist klar, es wird auf die Arztberichte Hausarzt, Facharzt noch mehr,
Gewicht gelegt. Da eben da in Berlin keine Ärzte sitzen sondern nur
"Sachbearbeiter"!!
Also wenn der Arzt entsprechend berichtet, wird die Zusage einer Rente
wahrscheinlicher. Es gibt solche Ärzte, ich hatte leider keinen gefunden,
ich wollte auch nur, dass korrekt wieder gegeben wird und auch das
klappte nicht.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 20.02.2011, 23:43
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:59 Uhr)
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  #4  
Alt 21.02.2011, 11:07
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
ja das ist so eine Sache, ich bin da selbst mit Schuld, ich kann meine
gesundheitlichen und psychischen Probleme nicht erklären, weil das von
mir ein Eingeständnis von Schwäche wäre, in dem Fall eben ein Fehler.
Deshalb bekomme ich dann auch eine schwache Diagnose gestellt, ich
bin eben doch kein Jammersack.
Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente
nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Wenn ich das so lese, geht es Deiner Mutter genauso wie mir, wir sind
im selben Alter und die Suche nach einem Job und sei es nur ein 400€-Job
kannste vergessen. Aber wenn es mit der EU-Rente nicht klappt, kann
Deine Mutter, wenn ihr SB-Ausweis bis 60 oder darüber hinaus noch gilt,
mit 60 in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlag. Es kann aber sein,
wenn Deine Mutter nach 1951 geboren ist, schon wieder andere Stichtage
gelten, wäre blöd, dann gehts wahrscheinlich erst mit 63.
Ja, ich habs auch versucht, weil ein Versuch kann sich immer lohnen,
aber ausser Ärger und horrende Aufregung und anstehender finanzieller
Belastung mit anzunehmender Abfertigung vor dem Sozialgericht, habe
ich nichts erreicht. Die Sparfüchse sind unterwegs, siehe 5 Euro für H4
und dann gibst so schnell nix mehr.
Ja da fällt mir noch was ein hinsichtlich Narrenfreiheit der Sachbearbeiter,
im Forum schrieb jemand, mit BK-Diagnose und erfolgter Therapie, dass
sie nur noch einen GdB von 50 für 2,4 Jahre bekommen soll, also wenn
das nicht Narrenfreiheit ist? Sowas hab ich noch nie gehört.
Und noch was zum letzten Punkt, selbst wenn Du einen Arzt hast,
der korrekt Deine Einschränkungen bescheinigt, glaube mir, es gibt
immer eine Möglichkeit Mutmassungen, Fehleinschätzungen und
Behauptungen die mit dem Krankheitsbild garnichts zu tun haben,
aufzustellen. Im Gutachter-Bericht wurde mir sogar Unglaubwürdigkeit
angelastet, weil ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Alkohol trinke.
So was gibts doch scheinbar garnicht. Nur ein Beispiel.

Gruss Altmann
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  #5  
Alt 21.02.2011, 11:23
Sam47 Sam47 ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Altmann,

ich bin hier zwar nur stiller Mitleser, aber jetzt muss ich mich doch mal zu Wort melden.

Deine Aussage, man kann EU-Rente (die jetzt übrigens EM-Rente heißt) nur beantragen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, ist schlichtweg falsch. Der Grad der Behinderung ist davon völlig unabhängig.

Ich selbst bin seit 2008 EM-Rentnerin und habe seinerzeit das Gutachten der DRV dazu benutzt, meinen Grad der Behinderung hochsetzen zu lassen. Beim Erstantrag habe ich auch nur einen GdB von 30 bekommen, der Verschlimmerungsantrag hat dann dazu geführt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis bekomme.

Es liegt mir fern, andere zu kritisieren, aber solche Aussagen können zu allerlei Verwirrung führen. Deshalb wollte ich das nur mal klarstellen.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag

Silvia
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  #6  
Alt 21.02.2011, 20:14
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:57 Uhr)
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  #7  
Alt 26.02.2011, 14:06
floh floh ist offline
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Beiträge: 155
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo ihr lieben,

dann möchte ich auch kurz dazu beitragen, wie es bei mir war. 2004 mit 37 Jahren Blasen-Karzinom... Entfernung der Harnblase mit jetzt künstl. Blasenausgang (Stoma).
Anschl. 3 Zyklen Chemotherapie.
Von Geburt an Schwerbehindert, GdB 100, Merkzeichen aG, B, RF. RF nur aufgrund der Krebserkrankung.

Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt!!! Widerspruch ebenfalls!!!

Alleine eine Schwerbehinderung begründet keine Erwerbsminderung!!!!!!!.. tja, und die noch hinzugekommene Krebserkrankung... hat wohl damals keinen interessiert. SO kanns auch gehen...

Habe dann nach Chemo Arbeitszeit auf 75% reduziert und vor 4 Wochen erneut einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Die Krebserkrankung ist zwar ausgeheilt, aber das Stoma ist geblieben und die Psyche leidet ja irgendwo auch noch.
Zudem gehts mit der Schwerbehinderung dann auch irgendwann nicht mehr so wie früher. Mann wird halt auch nicht jünger..

Nun bin ich gespannt, ob ich diesmal Erfolg habe. Freue mich auf ein paar gedrückte Däumchen :-)

Darf ich fragen, wielange ihr damals gewartet habt, bis der Bescheid der DRV kam?

Euch allen alles Gute weiterhin!!!

@Silvia: Danke für die zusätzliche Erklärung!!! Denn wenn eine Schwerbehinderung eine Voraussetzung für EM-Rente wäre, dann wär ich längst "Rentner" und viele andere Menschen mit Behinderung auch. Aber die Realität sieht anders aus. Im Gegenteil: Ich kenne viele Menschen mit Behinderung, denen die EM-Rente abgelehnt wurde. Meine Wenigkeit mit eingeschlossen, wie ich ja oben schrieb.

@Altmann: Zitat: "Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente
nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat."

DAS stimmt nicht! Grundsätzlich kann JEDER einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen!!!!
__________________
Gruß floh

Geändert von floh (26.02.2011 um 14:14 Uhr)
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