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  #1  
Alt 17.09.2010, 00:27
dayo dayo ist offline
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Beiträge: 260
Standard AW: Gruss @alle

salut parigo.. encore moi..

es gibt den 'off label use'.. das heisst: wenn es kein medikament gibt um eine krankheit zu heilen, ist 'jedes' medikament von den kassen zu bezahlen, das ausicht auf 'heilung' geben kann...egal ob bewiesen oder noch in der forschung...is so...

mach dich mal schlau...

alles gute fuer euch !!!
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  #2  
Alt 17.09.2010, 09:17
yogi yogi ist offline
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Standard AW: Gruss @alle

Zitat:
Zitat von dayo Beitrag anzeigen
mach dich mal schlau...
Guter Vorschlag, aber ich finde, das müssen die Ärzte für einen erledigen.
Die Situation ist für Angehörige schwer genug.

parigo: Setz Dich ans Telefon, bis Du einen Onkologen gefunden hast, der bereit ist, Deine Frau mit Avastin zu behandeln. Es gibt überall junge Ärzte, die interessiert an Medikamenten sind, die noch nicht in Deutschland zugelassen sind. Wenn er Interesse hat, wird er auch die Kostenübernahme regeln.
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  #3  
Alt 18.09.2010, 14:43
parigo parigo ist offline
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Standard AW: Gruss @alle

Gruss@alle

unsere Ärztin von der Uni will nichts gegen Bescheid der KK weiter unternehmen da sie "keine Ärztliche Argumente" hätte um gegen ablehnungsbescheid vorzugehen. sie ist selber auch der Meinung meine Frau ist noch nicht "Austherapiert" trotz Rezidiv und zwei Herde die wieder gewachsen sind, und weder Besthrahlt noch Opperiert werden können


ich habe Unterlage zu DR. Dresemann &Proff Herlinger gesendet .
ich hoffe einer von beide hat genügend "ÄRZTLICHE Argumente" um uns weiterzuhelfen.

Gruss

Parigo
__________________
Diana ist am 04.10.2010 um 7:30 gestorben
Diana Du bist immer noch meine Grosse Liebe, Dich als Frau zu haben war das Grösste Geschenk auf Erden, ich vermisse Dich und wünsche mir jeden Tag das wir so schnell wie möglich wieder vereint werden
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  #4  
Alt 18.09.2010, 16:30
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Standard AW: Gruss @alle

Hallo Parigo!

Wichtig ist aber nach wie vor, dass Du erstmal WIDERSPRUCH einlegst!
Sonst beziehen die sich von der KK nachher daruaf, dass Du ja keinen Widerspruch eingelegt hast und dann hast Du verloren.

Du brauchst nur schreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ....... lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein.

Begründung folgt.

Mit freundlichem Gruß,
..... ........
Datum und Unterschrift nicht vergessen und natürlich das Aktenzeichen des Widerspruchs. Am Besten schickst Du den Widerspruch PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN zur krankenkasse. Dann bekommst Du einen Schein, WANN genau der Widerspruch der KK zugestellt wurde.

Diesen Widerspruch solltest Du UNBEDINGT nicht versäumen!
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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  #5  
Alt 18.09.2010, 18:08
parigo parigo ist offline
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Beiträge: 127
Standard AW: Gruss @alle

ich werde wiederspruch per einschreiben einlegen ,
ich hatte Uni Freiburg gebeten Antrag rechtzeitig zu stellen damit ich genügend Zeit habe wiederspruch einzulegen.
AOK lehnt grundsätzlich Anträge ab
-ich hatte gehoft das sie ein bischen mehr Menschlichkeit an den Tag legen würde.aber nicht wichklich dran geglaubt.

aber vielen Dank für dein Hinweis

es wird den zweiten wiederspruch den ich bei dieser Kasse einlegen musste

liebe Grüsse

Parigo
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Diana ist am 04.10.2010 um 7:30 gestorben
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  #6  
Alt 18.09.2010, 18:42
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.266
Standard AW: Gruss @alle

Hallo Parigo,

Frage: Hast du den Ablehnungsbescheid schriftlich? Wenn nicht, hilft auch kein Widerspruch, da ein schriftlicher Bescheid (mit Rechtsmittelbelehrung) Grundvoraussetzung dafür ist.

Meiner Meinung nach läuft es trotzdem falsch.
Da es sich hier um ein verschreibungspflichtiges Medikament (unabhängig mal von der Zulassung) handelt, ist normalerweise nicht der Patient zuständig, sondern der Arzt. Wenn dieser es dennoch nicht verschreibt, kann dies zum einen aus mangelnder Überzeugung der Wirksamkeit, aus Angst vor Regressansprüchen oder aber aus Budgetgründen geschehen. Drum ist auch etwas Vorsicht geboten.
Was soll ein Patient in einen Widerspruch schreiben OHNE den dazugehörigen Arzt? Hat er die Befähigung ein konkretes klinisches Bild darzustellen und vor allem zu beweisen, dass genau dieses Medikament zum Erfolg führen könnte? Ich halte das für sehr schwierig. Ihr bräuchtet dringend einen Arzt, der hinter euch steht und auch das Notwendige in die Wege leitet.

Wünsche euch alles Gute!
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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  #7  
Alt 25.09.2010, 19:19
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 917
Standard AW: Gruss @alle

Hallo Parigo!

Was ist bei euch los?
Ich bin irgendwie in Sorge um Dich ...

LG, Angie
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