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Alt 11.10.2009, 15:51
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leo37 leo37 ist offline
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Registriert seit: 06.02.2009
Ort: norddeutschland
Beiträge: 274
Standard patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

hallo,

aus leidvoller erfahrung möchte ich auf ein paar dinge hinweisen, damit euch die folgen des unterlassens nicht widerfahren.


1.) besprecht bei zeiten die möglichkeiten einer patientenverfügung.

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Darin enthalten sind neben Wertvorstellungen und Wünschen v. a. Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Diese können für konkrete medizinische Situationen eingefordert, ein*ge*schränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Die Patienten*ver*fügung wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine not*wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungs*maß*nahme direkt kund zu tun.
quelle: http://www.patientenverfuegung.de/me...ntenverfuegung


2.) das gleiche gilt für die möglichkeiten der vorsorgevollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht


3.) auch wenn es sich profan liest - geht das testament durch, ob sich die lebensumstände seit der abfassung des testaments geändert haben.

Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Testament

die letztwillige verfügung kann jederzeit geändert werden: eine vollständig handschriftlich abgefasste form des letzten willens reicht.


4.) lebensversicherung u. sonst. ansparverträge
bei der lebensversicherung empfiehlt sich - wie schon beim testament - eine durchsicht, ob sich die lebensumstände geändert haben: und zwar besonders im hinblick auf die person des/der begünstigten. denn ein testamentarisch eingesetzter alleinerbe ist nicht automatisch der begünstigte einer lebensversicherung.

der versicherungsnehmer kann jederzeit den begünstigten einer lebensversicherung ändern. die information an den versicherer (mit der bitte um bestätigung der bezugsrechtsänderung) reicht.


nochmals herzliche bitte: kümmert euch rechtzeitig!


liebe grüße
leo
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