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Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit
Hallo!
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde mit der Begründung abgelehnt, die Wartezeit sei nicht erfüllt. Mir würden 3 Monate fehlen. Nach $ 53 Abs. 2 SGB VI hätte ich die Wartezeit vorzeitig erfüllt, wenn ich für 12 Monate Pflichtbeiträge vorzuweisen hätte. Ich käme aber nur auf 9. Nun meine Frage: muß ich 12 Monate einer Tätigigkeit nachgegangen sein oder reicht es aus, lediglich 12 Monate Pflichtbeiträge vorweisen zu können. Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung waren da unterschiedlicher Ansicht. Mein Arbeitsvertrag lief über 9 Monate, danach erhielt ich weiterhin Übergangsgeld, Krankengeld sowie Arbeitslosengeld. All dies soll laut Aussage einer Sachbearbeiterin ebenfalls zu den Pflichtbeitragszeiten zählen, auch wenn ich nicht mehr Berufstätig bin. So betrachtet käme ich dann auf die erforderlichen 12 Monate. Ich wäre froh, wenn mir jemand Auskunft geben könnte! Danke, Nietzsche |
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