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AW: Ablehnung 2. Reha !
Liebe Sandi!
Zitat:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ........ein, die ausführliche Begründung sende ich Ihnen noch zu. Den Brief per Übergabeeinschreiben zu senden, damit man einen Beleg hat. Die Begründung reichst Du nach,wenn Dein behandelnder Arzt aus dem Urlaub zurück ist und Du mit ihm sprechen konntest. Im Widerspruchsverfahren, dass dann eingeleitet wird, schreibt die DRV oder die Krankenkasse Deinen Arzt erneut an und bittet um einen Befundbericht. Der Doktor bekommt dann sehr präzise Fragen gestellt, die er beantworten muss. Stationäre Rehabilitation wird erst genehmigt, wenn die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht mehr ausreichen. Zitat:
Ich wünsche Dir, dass Dein Widerspruch Erfolg hat! Tschüß! Elisabethh. |
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