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Recht auf Brustaufbau
Hallo ihr Lieben,
obige Zeile verrät schon, um was es geht! Ich bin im Februar 2010 operiert worden (bds. Mastektomie mit gleichzeitigem Silikon-Aufbau) ! Nur wenige Wochen nach der OP bekam ich eine Kapselfibrose Grad 4, die drei Monate post-op operiert wurde! ...auch nach dieser Korrektur bekam ich innerhalb von nur wenigen Wochen erneut eine KF Grad 4 auf beiden Seiten! Eigengewebe zum Brustaufbau fällt aus vielen Gründen weg- mir bleibt nur noch ein Aufbau mit diesem Verfahren! Lange Rede, kurzer Sinn: die Methode ist noch nicht im Leistungskatalog der KK! Habe ich Anspruch auf einen weiteren Brustaufbau- egal, welcher Art- wenn der erste nicht verträglich war? Muss der MDK bzw. die KK dem obigen Verfahren zustimmen, wenn keine andere Möglichkeit besteht? Gruß Ma.Rina Geändert von Ma.Rina (21.09.2010 um 00:15 Uhr) |
#2
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AW: Recht auf Brustaufbau
Hallo!
ich weiß es leider auch nicht genau, möchte Dich aber an die Unabhängige Patientenberatung (www.unabhaengige-patientenberatung.de) verweisen. Die müssten das wissen. Du kannst dort kostenlos anrufen, per Mail nachfragen oder in eine Beratungsstelle gehen. leider gibt es bundesweit nur 22 Stellen aber vielleicht ist eine in Deiner Nähe. Viele Grüße Nicole |
#3
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AW: Recht auf Brustaufbau
Hallo Ma.Rina,
wenn ich mich richtig erinnere, hat Holiday1978 mit dieser Methode ihren Brustaufbau machen lassen. LG eos |
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