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Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo Leidensgenossinnen,
ich heiße Kerstin und bin 44 Jahre alt. Im September 2008 wurde ich nach 20 jähriger Firmenzugehörigkeit betriebsbedingt gekündigt. Nach 8-monatiger Arbeitslosigkeit hätte ich in einem neuen Job beginnen können, aber mein Krebs verhinderte dieses dann. Jetzt habe ich schon fast alles hinter mir und werde vorraussichtlich Anfang Juli wieder gesund geschrieben. Den Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht beantragt und frage mich ob ich ihn nicht besser erst beantragen soll wenn ich wieder einen neuen Job habe ( "Behinderte und Arbeitsmarktchancen" ). Welche Erfahrungen habt Ihr in dieser Hinsicht gemacht? Liebe Grüße Kerstin
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Plane so, als ob du ewig leben würdest, lebe so, als wenn es Dein letzter Tag ist. |
#2
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AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo Kerstin,
ich wurde etwa 2 Jahre nach meiner ersten Erkrankung entlassen, nach über 13 Jahren in der Firma. Hatte dann einen Berater vom Versorgungsamt, der mich bei der Jobsuche unterstützen wollte und evtl. den potenziellen Arbeitgeber unterstützen wollte. Habe dann aber mich selber beworben ohne Angabe der Schwerbehinderung und habe den Job auch bekommen. Habe nie angegeben, dass ich eine Schwerbehinderung hatte. Ob iich den Job sonst auch bekommen hätte, ich weiß es nicht. Das Gute war, dass ich keine Lücke hatte, die ich erklären musste, ein Jobverhältnis war zu Ende und das Neue fing an. Was bringt dir der Schwerbehindertenausweis im Job? 5 tage mehr Urlaub und einen "Kündigungsschutz". Die Erfahrung mit letzterem durfte ich damals machen, der Kündigungsschutz ist für die Tonne, einfach gesagt. Mir war es wichtig die Arbeit zu bekommen, nicht die 5 tage mehr Urlaub. Das sind meine Erfahrungen. lg sonnenstrahl Geändert von sonnenstrahl (23.04.2010 um 16:15 Uhr) |
#3
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AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo sonnenstrahl,
Deine Idee einen vorhandenen Schwerbehindertenausweis nicht anzugeben ist "gefährlich"! Wenn der Arbeitgeber, auch Jahre später, dahinter kommt daß Du den SBA verschwiegen hast könnte (ist noch nachzuprüfen) es sein daß er Dich wegen Vertrauensbruches entläßt, sogar fristlos! Dieses könnte dann sogar eine Sperre vom arbeitsamt nach sich ziehen da die Kündigung in Deinem Verhalten (Vertrauensbruch) begründet liegt. Ob der SBA angegeben werden muß oder verschwiegen werden darf muß noch nachgeprüft werden, ich bin noch bei der Recherche. Ich habe dabei aber schon einen interessanten Link für Euch: http://www.onkokids.de/infos/schwerbehindert.htm Allerherzlichste Grüße an Euch alle Rolf
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Das Leben ist wie eine Klobrille: man Macht viel durch |
#4
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AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo Rolf,
in deinem angegeben link steht, dass in einem Bewerbungsverfahren man die Schwerbehinderung nicht angeben muss, wenn man nicht danach gefagt wird. Ich seh das nicht so eng. Hätte man mich gefragt, hätte ich ehrlich geantwortet. Wofür ist das ganze gut, wenn es einem im Falle einer Kündigung doch nicht hilft. Das muss jeder für sich entscheiden, ob er es angibt in einem neuen Job oder nicht. Vielleicht ist auch wichtig, als was man sich bewirbt. Ich habe einen Bürojob, da ist es völlig uninteressant, ob ich BK hatte. Wer aber körperlich schwere Arbeiten machen möchte, da ist das dann schon etwas anderes. lg sonnenstrahl |
#5
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AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
für einen Arbeitgeber hat eine Behinderung Vor -und Nachteile: Vorteile: - div. Steuergeschenke - Teil des Gehalts wird übernommen Nachteile: - Kündigungsschutz - 5 weitere Urlaubstage Jetzt verhält sich der eine Arbeitgeber so und der andere so! In vielen Verträgen steht auch drin, dass der Arbeitnehmer keiner Behinderung unterliegt - ist es trotzdem der Fall, weil man es nicht angegeben hat, ist der Vertrag ungültig. Inwiefern dann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, haben Gerichte unterschiedlich entschieden (Urteile muss ich mal raussuchen). Aus menschlicher Sicht: Ich würde nichts sagen bis ich gefragt werde! Wird der Arbeitsvertrag unterschrieben und dort steht drin: Arbeitnehmer unterliegt keiner Behinderung würde ich das Gespräch suchen! Ich habe die Erfahrung gemacht und würde in meinem Unternehmen auch den persönlichen Fall beurteilen - denn wenn meine Arbeit erledigt wird, dann ist es egal ob die erledigende Person eine Behinderung hat oder nicht! ich kenne viele mittelständische Unternehmen, die vor allem Personen mit Behinderung einstellen da wie o.g. Erleichterungen für den Arbeitgeber da sind (klingt makaber ist aber leider so)! Ich hoffe konnte bisschen helfen! Liebe Grüße |
#6
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AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis
Hallo Horvi,
ich wurde trotz 50 % Schwerbehinderung gekündigt und das mit Zustimmung des Versorgungsamtes. Das versorgungsamt kann nur gegen die Kündigung vorgehen, wenn man auf Grund seiner Behinderung gekündigt wird. Wird man aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, stimmt das Amt zu. So war es bei mir. Und so sind die Kündigungen doch meistens. Dieser sogenannte Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ist für mich eine Farce, die den Steuerzahler nur kostet. Was damals bei mir alles abgelaufen ist und letztendlich wurde zugestimmt, das hätte auch schneller gehen können lg sonnenstrahl |
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