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#1
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Vollmachten
Hallo zusammen,
ich muss mich leider mit ein paar Themen auseinander setzen die nicht so viel Spaß machen. Dazu gehören Vorsorgevollmachten. Hab ein wenig im Internet gesucht und auf den folgenden Seiten ein paar nützliche Infos gefunden http://rechtsanwaltsblog.blog.de/200...egung-5417567/ , http://www.bestattungsplanung.de/vor...vollmacht.html , http://www.sozialblog.com/blog/2009/...-vorsorge.html Habt ihr vielelicht auch noch ein paar Infos. Vielen Dank und viele Grüße |
#2
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AW: Vollmachten
An Info habe ich nur: macht das bei einem Notar - kostet zwar ein paar Euros, aber dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Selbstausgefüllten Patientenverfügungen und Vollmachten kann man das Pech haben dass sie am Ende niemand anerkennt, weil nicht "notariell" beglaubigt. Da kommen dann Sätze wie: "Woher sollen wir denn wissen, dass derjenige zum Zeitpunkt des Ausfüllens noch uneingeschränkt denk-und entscheidungsfähig war?" .... etc ... Du solltest Dir außerdem auch Gedanken machen um eine Betreuungsverfügung für bestimmte Bereiche. Die kann man für jeden Bereich (zB Wohnungsangelegenheiten u. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge etc einzeln machen - auch gibt es da noch andere Bereiche). Liebe Grüße, Angie (mit handschriftlich ausgfüllter, aber "un-notarieller" Patientenverfügung etc sehr auf die Schnau*e gefallen!)
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... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ... ... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ... ... I`ll see you when the sun sets!!! |
#3
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AW: Vollmachten
Markus,
ich kann mich Heikes Freundin nur anschließen: notariell. Man weiß nie, was "danach" noch so kommt ... Für den einen läuft eine Betreuung/Nachlassregelung sauber, schnell, komplikationslos - bei dem anderen sieht das vielleicht ganz anders aus und zieht einen Rattenschwanz an Formalitäten nach sich (war bei mir so). Wichtig finde ich heute bei Vollmachten, dass Sie auch Formulierungen wie: "über den Tod hinaus" oder "soll durch meinen Tod nicht erlöschen" enthalten. Auch wenn's über den Notar ein bisschen kostet, manchmal ist es "hinterher", "hieb- und stichfest", kurz: der bessere Weg (gewesen). Viele Grüße |
#4
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AW: Vollmachten
Hallo Markus,
auch ich schließe mich dem an, mach das beim Notar, dann ist so etwas nicht so leicht anzufechten. Außerdem wird der Notar expliziet danach fragen, welche Bereiche du abgsichert haben möchtest. Mein Sohn hat für mich auch solche Vollmachten erstellt und wir waren dafür auch beim Notar. Und du mußt schon ein ziemliches Vermögen haben, sonst halten sich die Kosten nämlich im Rahmen. LG blueblue |
#5
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AW: Vollmachten
Hallo,
also ich glaube, da muß man nicht unbedingt zum Notar. Für die Bank braucht man eine spezielle Vollmacht, welche dann auch enthält, "über den Tod hinaus", welche die zu betreuende Person unter- schreiben muß. Also ganz genau mit der Bank abklären, eine normale Vollmacht genügt da nicht. Was die Betreuung/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht angeht. Diese muß unbedingt mit dem Hausarzt abgesprochen werden und auch im KH sofort darauf hinweisen. Auch eine Kopie beim Arzt lassen. Ich hatte zwar eine, aber der Hausarzt tat so, als ob er nichts wisse und er kann dann Behandlungen machen, für welche man nicht zugestimmt hat. Selbst wenn der Patient, gutmütig und etwas senil, wie sie halt im Alter sind, zustimmt, kann sich der Arzt darauf berufen, da er ihn für entscheidungsfähig hält. Leider ist bei mir das Kind in den Brunnen gefallen und es ist nicht mehr rückgängig zu machen, es blieb nur Trauer. Gruß Altmann |
#6
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AW: Vollmachten
... gerade bei der Bank gab es in unserem Fall die größten Schwierigkeiten - es waren ja noch 32 Euro auf dem Konto, an denen man sich hätte bereichern können!
Bezüglich der Banken und Sparkassen ist eine Vollmacht (auch über den Tod hinaus)leider oft nicht akzeptiert, denn jede Bank kann bestimmen wie sie das handhaben möchte. Viele akzeptieren das nicht mehr einfach so, weil es wohl im Nachhinein immer wieder Klagefluten seitens irgendwelcher Erben gegeben habe ... Mir wurde im Nachhinein von der Bank gesagt, dass die einfachste Lösung (die von der BAnk akzeptiert werden MUSS) sei, dass man zur Bank geht (also beide) und der Kontoinhaber dem anderen Verfügungsbevollmächtigung erteilt. Wir haben es seinerzeit so gelöst, dass ich EC-Karte und Pin-Nr hatte, um Heikes Sachen zu regeln - das reichte bei uns dann aus.
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