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Frage eines Witwers
Hallo,
meine Frau ist letzte Woche im Alter von 47 Jahren an Gebärmutterkrebs, der am Ende auf den ganzen Körper mutiert hatte, gestorben. Vor ca. 6 Wochen haben wir Pflegegeld beantragt, und der MDK ist heute vorbei gekommen. So musste ich der Dame sagen, daß meine Frau verstorben ist. SIe nahme trotzdem den Krankheits und Pflegeverlauf in ihrem Laptop auf. Ich frage mich jetzt, bekomme ich nachträglich das Pflegegeld oder hat sich das erübrigt , weil meine Frau vor Begutachtung verstorben ist ? Wäre nett, wenn mit jemend Auskunft geben könnte. Danke im Voraus Roland |
#2
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AW: Frage eines Witwers
Lieber Roland!
Willkommen im Forum! Ich hoffe, dass wir Dir mit unseren Beiträgen ein Stück weiterhelfen können. Zum Tod Deiner Frau möchte ich mein herzliches Beileid aussprechen. Im Sozialrecht ist der Tag der Antragstellung sehr wichtig. Solltet Ihr Pflegegeld bekommen, dann wird es ab dem Tag des Antrags gezahlt! Deshalb hat die Mitarbeiterin vom MDK auch bei Euch alle Daten aufgenommen. Daraus erstellt sie ihren Bericht an die Pflegekasse und gibt eine Empfehlung für die Pflegestufe. Das Sozialgesetzbuch legt fest, wie lange die Frist zwischen Antragstellung und Entscheidung der Pflegekasse sein darf. Die 6Wochen wie bei Euch liegen da gut im Limit. Ich hoffe, dass Euer Antrag positiv entschieden wird und Du Pflegegeld bekommst. Sollte dies nicht der Fall sein, dann steht Dir immer noch der Rechtsweg mit Widerspruch und einer eventuellen Klage vorm Sozialgericht offen. Ich drücke Dir die Daumen, dass Euer Antrag positiv entschieden wird! Tschüß! Elisabethh. |
#3
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AW: Frage eines Witwers
Genau so war das bei meinem Mann auch, Pflegegeld wird ab Antrag nachträglich bezahlt.
Gruß Ilonka |
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