#1
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Aufhebung Schwerbehindertengrad
Hallo,
Ich hatte von Oktober 2002 - Januar 2003 eine Chemo- und Bestrahlungsbehandlung, weil ich an Non-Hodgkin erkrankt war. Ich hatte mir daraufhin einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, dieser wurde mit 100% angesetzt. Nun habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen, das sie mir die Schwerbehinderung komplett runtersetzen, also auf 0%. Das ganze praktisch nach 3,5 Jahren. Ich höre nun immer und überall das die Heilbewährungszeit 5 Jahre beträgt! Finde aber hierzu keinerlei Vorlagen wo die Zeit genau drinsteht. Das Versorgungsamt schreibt, "Die Zeit der Heilbewährung beträgt nach den Anhaltspunkten für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im Schwerbehindertenrecht drei und nicht fünf Jahre." Auf der Seite http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html habe ich nichts hierzu gefunden. Da es für mich um einen Job geht, ich möchte mich aufgrund meiner Schwerbehinderung auf eine Stelle bewerben für die ich eigentlich bereits zu alt bin, aber über die Schwerbehinderung käme ich rein. Würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu obigen Sachverhalt weiterhelfen kann. Also eventl. eine genaue Fundstelle oder über Urteile oder andere Erfahrungen. |
#2
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
Hallo
ich habe auch ein NHL und hatte den ersten Schwrbehindertenausweis für nur 1,5 Jahre zund warte im Mom auf die Verlängerung. In der Tat gilt nicht immer die Heilungsbewährung von 5 Jahren, Gerade bei Systemerkrankungen. Hast du denn noch Brschwerden? und bist du in Vollremission? Zuerst lege Widerspruch ein, und reiche Unterlagen ein, wo deine Beschwerden dargestellt werden. Notfalls oder besser über einen der beiden Sozialverbände Barbara |
#3
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
Glücklicherweise habe ich keine Beschwerden mehr, habe aber noch alle 0,5 Jahre Kontrolluntersuchungen.
Muß noch dumm fragen wen meinst du mit den Sozialverbänden? |
#4
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
Hallo
Ich kann nur sagen das ich nen behindertenausweis bekommen habe der gilt von 1.12.05 bis 30.11.2009 also volle 4 Jahre mit 60 % manch andere bekommen nur 50 % und wieder andere 80 % ,ich denke das ist dermaßen unterschiedlich und wahrscheinlich willkür deines Versorgungsamtes viele Grüße Andreas1175
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Morbus Hodgkin Diagnose 09.12.05 2B , Therapie HD14 (4 x ABVD ) 13.02.06 bis 22.05.06 am 30 .05.06 Zwischenstaging , ab 13.6.06-04.07.06 Bestrahlung Restaging am 11.08. Nichts mehr zu sehen. Seit 1.11.06 wieder voll bei der arbeit !!! |
#5
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
Irgendwo muß doch aber mal etwas über die Dauer der Heilbewährungszeit stehen, kann doch nicht sein das wenn ich in Bremen wohne 5 jahre bekomme aber in Nürnberg nur 3 Jahre. Mir geht es nicht um die Prozente, ich benötige halt nur den Status als Schwebehinderter um in den Job reinzukommen.
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#6
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
@kkater
So weit ich weiss, macht das jedes Amt anders. Ich hatte vor 2 Jahren MH / GdB 80%. Nach diesen 2 Jahren werde ich wieder auf 0% gesetzt, es sei denn ich könnte ärztl. Behandlungen auf Grund meiner Beschwerden nachweisen (Nachsorge gilt nicht). Da ich keine grossartigen Chemonachwirkungen mehr habe, werde ichs auch nicht verlängert bekommen. Mir sind allerdings Leute bekannt, die bei gleicher Diagnose/Therapie ihren GdB länger behielten. Das handelt wohl jedes Amt verschieden ab. Wenn man's negativ sehen will, kann man's "Willkür" nennen, die positive Auslegung wäre dann "Glück". Fisch |
#7
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
Hallo erstmal.
Habe auch Lymphdrüsenkrebs und habe dazu Fragen: Steht mir überhaupt ein Behindertenausweiß zu? Wo bekomme ich einen Behindertenausweiß, oder wo beantrage ich ihn? Gruss Gummi |
#8
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AW: Aufhebung Schwerbehindertengrad
hallo Gummi
zu deinen Fragen: Ob dir ein Ausweis zusteht hängt von mehreren Faktoren ab: hast du ein MH oder ein NHL bei dem NHL unterscheidet man auch wieder. Hast du zum Beispiel ein NHL wo man nur beobachtet und du hast keine wesentlichen Beeinträchtigungen steht dir ein max. GdB von 40% dies würde bedeuten kein Ausweis aber die Chance auf einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit. Wird dieser bewilligt hättest du den gesetzlichen Kündigungsschutz den auch Schwerbehinderte haben. Ich gebe dir mal einen Link wo du schauen kannst, was auf dich zutrifft. Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen, um dann evtl. wenn du im MOment keine Therapie brauchst zumindestens die Chance auf den Kündigungsschutz hast. Zu deiner anderen Frage: du bekommst die Anträge beim Versorgungsamt, in manchen Städten auch bei den Bürgerbüros der Stadt (aber das ist in jeder Stadt anders) oder bei der Schwerbehindertenvertretung deines Arbeitgebers. Bist du im VDK oder Sozialverband ? da bekommst du auch die Anträge. Die letzten drei können dir auch beim ausfüllen helfen. Wenn du in therapie bist, bekommst du auch die Formulare über den Sozialdienst der Klinik. Wemm noch Fragen offen sind, dann frage. Aber wie geht es dir? (hätte ich eigentlich zu erst fRagen sollen-sorry) hier der Link: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ Barbara |
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