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Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Bei mir wurde kürzlich Enddarm Krebs festgestellt mit Diagnose künstlichen Darmausgang.
Nun meine Frage da ich in den lätzten 6 Jahren Selbstständig war und freiwillig Flichtversichert gab es für mich nur die Aufgabe meines Gewerbes und habe mich über meine Frau Familienversichert um die Monatlichen kosten zu senken. Arbeitslosengeld steht mir nicht mehr zu da ich die letzten 3 Jahre in keinem Angestellten Verhältnis gestanden habe. Welche möglichkeiten habe ich ?? man muss ja nun nicht auch noch Finaziel ins Nirvana stürzen, Man ist ja so schon fertig genug und muss erstmal lernen mit der Diagnose um zu gehen, was mir schon schwehr genug fällt. Krankenschein habe ich bis jetzt nicht wüsste auch nicht für wem. Gruß Ceule Falls Ihr rechtschreibe Fehler findet könnt Ihr behalten. Bin war DJ kann besser quatschen als schreiben |
#2
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Ceule,
wenn Du erwerbsfähig bist, das heißt mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst/könntest, dann wäre die entsprechende Hilfeleistung vom Staat ALG II. Das Amt welches dafür zuständig ist kann unterschiedliche Namen haben, meistens heißt es ARGE oder Jobcenter. Du kannst dies aber z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit erfahren. Solltest Du nicht erwerbsfähig sein, dann ist i.d.R. das Sozialamt zuständig (Sozialhilfe). Beide Leistungen werden natürlich erst nach Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation gewährt. Die Freibeträge sind für ALG II im SGB II festgelegt und für Sozialhilfe im SGB XII. Liebe Grüße Iris |
#3
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Ceule,
sei blos froh, daß Du noch in die Familienversicherung deiner Frau gekommen bist. Ich war auch selbständig und privat krankenversichert und über 55 als ich meinen Job aufgeben mußte. Bekomme kein ALG oder sonstiges und muß meine private KV vom Ersparten zahlen und habe auch keinen Mann, der das für mich übernehmen könnte. Toll was. Ich halt auf jeden Fall die Daumen, daß deine Krankheit nicht zu schlimm wird und alles wieder gut wird, das ist doch das Wichtigste. Gruß Altmann |
#4
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Leute
Konnte heute noch ein paar Sachen klären, ALG II kommt für mich nicht in Frage da meine Frau einergermaßen Verdient , Haus Grundstück 2 Autos usw also da brauche ich erst garnicht fragen, Krankengeld gibt es natürlich auch nicht. Aber wie sieht es denn bei dieser Diagnose mit Erwerbsminderungs-Rente oder Teilinvalidität aus oder was weiß ich habe da noch icht's gefunden oder schreiben die einen wieder voll Erwerbsfähig, wo bei vorstellen kann ich mir in diesem Staat alles nur nicht's gutes. Das hat man nun davon man will dem Staat nicht auf die Tasche fallen bewegt seinen A...... und kümmert sich selbst um sein Einkommen Arztbesuch na nur im Notfall (Kopf unterm Arm) das hat man nun davon. Vieleicht ist ja bei einem der Fall ähnlich gelagert oder hat die gleiche Diagnose. Gruß Ceule |
#5
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Ceule,
kannst Du vergessen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente. Du bekommst höchstens einen SB-Ausweis und kannst dann mit 63 in EU-Rente gehen. Ich weis jetzt natürlich nicht, wie alt du bist. Aber Krankengeld müßtest du doch bekommen, warum nicht? Oder bist du bereits wieder gesund geschrieben und somit voll arbeitsfähig? Gruß Altmann |
#6
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Altmann,
soweit ich weiß, kann man sich freiwillig krankenversichern ohne Krankengeldzahlung. Dann zahlt man weniger Beitrag - denkt aber leider damit nicht an den Fall der Fälle (Absicherung bei längerer Krankheit). Und wenn dann eine längere Krankheit eintritt, hat man leider den Verlust des Einkommens selber abzufangen. Wenn Grundstück, Haus, 2 Autos und eine Frau da ist, welche gut verdient, wird es schwer sein, eine finanzielle Unterstützung von irgendeiner Seite finden, bevor man nicht wirklich Hilfebedürftig ist. Liebe Grüße Iris |
#7
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Iris,
richtig, wenn man nicht total hilfebedürftig ist, bekommt man garnichts und muß sich auch selbst um seine KV kümmern. Seit diesem Jahr ist es glaub ich auch noch so, daß man bei freiw. KV kein Krankgeld mehr bekommt. Hallo Silleke, was kannst Du nicht nachvollziehen. Ich dachte auch, mit Krebs bekommt man die EU-Rente oder Zeitrente, aber weit gefehlt. Man ist in der Heilungsbewährung und wenn nach 5 Jahren nichts mehr auftritt also gefunden wird gilt man als geheilt. Zur Zeit wimmelt die DRV nur noch ab, selbst der Gutachter sagt einem gleich, also vor Untersuchung, daß da nichts zu machen ist. Also auch ein Zombie bekommt keine Rente. Hallo Ceule, und bei Selbständigkeit ist es wirklich wichtig, daß Du mindestens freiwillige Beiträge bei der Rentenversicherung (€79,80 mon.) gezahlt hast, sonst entfällt diese EU-Rente total und Du bekommst nie mehr diese. Ist schon Mist, wenn man geplant hat und alles anders kommt, ich hätte es auch nicht gedacht und doch glatt die A.....karte gezogen. Gruß Altmann |
#8
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Altmann,
wenn man sich freiwillig krankenversichert, hat man die Wahl zwischen "mit Krankengeldzahlung" oder "ohne Krankengeldzahlung". "Mit Krankengeldzahlung" kostet aber rund 20 Euro mehr im Monat. Die wollen dann viele sparen, was aber ziemlich engstirnig gedacht ist, weil man dann ebend nicht bei längerer Krankheit abgesichert ist. Blödes Bsp. nur zum Verständnis: Wenn ich denke, daß ich mir die Hausratversicherung spare und damit monatlich mehr Geld zur Verfügung habe, habe ich auch Pech gehabt, wenn meine Wohnung abbrennt. Niemand wird dann für den Schaden an meinen Möbeln und sonstigen Wertgegenständen aufkommen. Schlimm - ist aber auch richtig. Denn sonst wären ja alle die benachteiligt, welche jeden Monat brav ihre Hausratversicherung zahlen und damit monatlich weniger zum Leben haben. Und wenn es mir während der Selbständigkeit finanziell gut geht, hätte ich doch auch die 20 Euro mehr ausgeben können, oder? Liebe Grüße Iris P.S. Übrigens kann man auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, wenn man sich selbständig macht. Kostet auch rund 20 Euro im Monat und wenn es dann mit der Selbständigkeit aus irgendeinem Grund doch nicht so klappt, wie man es sich vorstellt, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist aber vielen auch zu teuer - aber wenn der Fall dann eintritt, schimpft man über ungenügende Absicherung. |
#9
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Iris,
die freiwillige AL-Vers. hatte ich und die gibts aber auch nur unter bestimmten Bedingungen. Als alter Hase bin ich damals also 2006 gerade noch reingerutscht und habe dann € 39,81 freiw. AL-Vers. bezahlt. Ich bekam dann 1/2 Jahr AL-Geld, ja und dann? Gruß Altmann |
#10
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Altmann,
stimmt 2006 waren die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung noch höher (wie bei Arbeitnehmern auch). Und die Bezugsdauer des Alg ist ebenso wie bei Arbeitnehmern auch an die Dauer der Einzahlung gekoppelt. Wenn Du also mindestens 12 Monate eingezahlt hast, erwirbst Du damit einen Anspruch auf 6 Monate Alg. Wenn Du mindestens 18 Monate eingezahlt hast, hast Du Anspruch auf 8 Monate Alg usw. Kannst Du gut auf der Internetseite der AfA nachlesen. Also als Arbeitnehmer hättest Du die gleichen Ansprüche wie als freiwillig Versicherter. Mit einem Beitrag von knapp 480 Euro (für ein Jahr Beitrag) hast Du also 1/2 Jahr Alg bekommen - und das waren doch viel mehr als 480 Euro. Ich finde es super, daß es sowas gibt. Hat sich doch für Dich mehr als gelohnt 2006 ist die freiwillige Weiterversicherung erst eingeführt worden. Da mußte man dann nur bis zu einer bestimmten Frist den Antrag stellen und als Selbständiger mindestens 15 Std. wöchentlich arbeiten und vorher mindestens 12 Monate pflichtversichert gearbeitet haben (deshalb freiwillige Weiterversicherung). Und dann? Ja, was machen denn Arbeitnehmer wenn ihr Alg ausläuft? Ich war 2007 in der gleichen Situation (als Arbeitnehmer) und hatte auch keine anderen Ansprüche mehr, weil mein Mann auch einen Vollzeitjob hat. Hat uns auch weh getan! Geht also nicht nur Selbständigen so. Zum Glück fand ich dann endlich wieder einen Job, welchen ich jetzt wieder durch die Krankheit los bin. Liebe Grüße Iris |
#11
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Leute
Erst mal Danke für die vielen Beiträge und Antworten. Ich hatte da zwar andere Hoffnung aber wie es scheint habe ich jetzt in allen Richtungen die A-Karte gezogen. Kann mir zwar im moment nocht vorstellen mit einem Stoma wieder auf der Bühne zu stehen aber vielleicht habe ich ja Glück und die Vortherapie schlägt gut an und es geht ohne Stoma aus wäre ja die beste Lösung. Nun weis ich aber wenigtens bescheid was mich Finanziell erwartet oder besser gesagt nicht erwartet. Bleibt jetzt nur noch ab zu warten. Gruß Ceule |
#12
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Iris13Evi,
Du hast alles richtig erfaßt, kennst Dich ja gut aus. Also meine Super-A-Karte sieht so aus, indem ich alleinstehend bin und bereits fast 58 Jahre alt bin und bekomm da mal einen Job, ich komm mir schon saulächerlich vor. Warum hast Du Deinen Job verloren, warst Du noch in der Probezeit? Auf jeden Fall kann man Dir doch nicht wegen der Krankheit kündigen. Wenn Du einen SB-Ausweis hast, muß doch erst das Integrationsamt zustimmen. Oder konntest Du vielleicht die Arbeit nicht mehr ausüben? Also ich mach mir halt meine Gedanken, wenn Du nicht willst, brauchst Du mir auch nichts zu erzählen. Gruß Altmann |
#13
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Altmann,
ich habe meinen Job verloren, weil dieser seit 2 Jahren nur befristet war. Sollte ab 01.01.09 in einen festen Vertrag umgewandelt werden - nur leider kam die Krankheit dazwischen. Also ließ man den Vertrag einfach auslaufen. Ich habe freiwillige Weiterversicherungen bearbeitet, Insolvenzgeld berechnet und habe im Außendienst bei Steuerberatern die Berechnung des Kurzarbeiter-geldes geprüft. Das ist jetzt schon das zweite Mal, daß ich einen Job wegen Krankheit losgeworden bin. Beim ersten Mal konnte ich wegen meinem Herzschritt-macher nicht mehr als Qualitätsmanager in der Entwicklung eines Automobilzulieferers arbeiten (da ich mit Herzschrittmacher nicht mehr in die Laserabteilung durfte). Und die jüngeste bin ich auch nicht mehr. Liebe Grüße Iris |
#14
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo Altmann,
du schreibst oben, ich bin fast 58 und bekomm da mal einen Job......... Das irritiert mich jetzt, denn du willst doch , wie du in einem anderen Forum sagst, eh keine Arbeit und keinen Druck und nichts mehr an dich heran lassen, weil du das nicht einsiehst....... Hü oder hott? Gruss mischmisch |
#15
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AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun
Hallo mischmisch,
Du verfolgst mich ja richtig. Richtig, das ist das nächste. Ich bin Nichtleistungsempfänger beim Arbeits- amt und bekomme da nur Druck(Erpressung, sinnlose Maßnahmen). Dann versuch ich es mit Bewerbungen und bekomme, wie soll es anders sein, nur Absagen und das soll kein psychischer Druck sein? Kann mich aber nicht abmelden, wegen der EU-Rente. Es ist wirklich ein Hü und Hott. All das macht mich langsam krank bzw. noch mehr krank und jetzt noch der Tod von Rudnik, da weis ich überhaupt nicht mehr, was ich machen soll. Gruß Altmann |
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