Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.05.2024, 19:55
sanfermine12 sanfermine12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2024
Beiträge: 2
Standard Ab wann ins Krankengeld?

Hallo zusammen,
Ich (48) bekam im Februar die Diagnose Brustkrebs (Triple negativ) und bin grad in der Chemo. Wegen der parallel laufenden Immuntherapie stecke ich die Chemo meist gut weg und falle oft nur am Chemotag und manches mal am Folgetag aus. Alles ohne AU vom Arzt, da wir im Büro erst am dem 3. Krankheitstag eine AU brauchen und mein Vorstand sehr verständnisvoll ist.aber natürlich werden die Tage als krank gemeldet, wir kriegen dann eine Erstattung von der KK.
Inzwischen war ich - zusammengefasst 2 Wochen und 3 Tage ohne AU wegen Krebs/Chemo krank/abwesend.
Nun frage ich mich, ob diese Zeiten schon in die 6 Wochen entgeltfortzahlung fallen oder gar nicht, weil ohne offizielle AU vom Arzt. Die KK weiß ja von der Diagnose und zahlt auch schon.
Aktuell bin ich ziemlich angeschlagen, wenn ich mich jetzt aber 2 Wochen krankschreiben lassen, und die o.g. Zeit schon zählt, falle ich schnell ins Krankengeld… das ist so viel weniger, meine laufenden Kosten…
Es kommen noch 7 chemos und op und irgendwann Reha… wer o ich dan. Ja sicher eh ins Krankengeld falle, daher würde ich das gern rauszögern..

Also wisst ihr, wie die Krankentage das zusammenrechnet?
Würde mich sehr freuen über Antworten..
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt Gestern, 23:56
Lupap Lupap ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2013
Beiträge: 13
Standard AW: Ab wann ins Krankengeld?

Hallo sanfermine,

ich schreibe dir mal, was ich glaube zu wissen.

wenn ein Arbeitnehmer krank ist, dann hat er ja gegenüber dem Arbeitgeber (zunächst mal) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber bekommt dann eine Erstattung von der Krankenkasse. ABER: der Arbeitgeber bekommt keine 100 % Erstattung, sondern nur 40 bis 80 % (Höhe ist abhängig von Krankenkasse und Umlagesatz). Es dürfte also (auch oder vielleicht sogar hauptsächlich) im Interesse des Arbeitgebers liegen, dass Krankengeld gezahlt wird. Das zahlt dann nämlich die Krankenkasse.

Grundsätzlich zählen zu den 6 Wochen ja nur die Arbeitsausfälle wegen ein und derselben Krankheit. Dabei zählen alle Zeiten zusammen, auch wenn zwischdurch gearbeitet wurde (Ausnahme: es liegen 6 Monate dazwischen). Bei einer anderen Krankheiten beginnt (zumindest für diese weitere Krankheit) die 6-Wochen-Frist neu.

Soweit mir bekannt ist, muss im Streitfall der Arbeitgeber beweisen, dass es die Arbeitsunfähigkeit immer wegen der gleichen Krankheit war. Allerdings hat der Arbeitnehmer im Fall der Fälle weitreichende Auskunftspflichten (Darlegnung, Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht...).

Vielleicht fragst du bei deinem Arbeitgeber nach. Mit dem wirst du ja sicher nicht in Streit geraten wollen und dort muss es ja jemand wissen. Alternativ bei der Krankenkasse. Oder du hast einen Steuerberater. Die "Lohnbearbeiter" müssten so etwas auch wissen.

Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen.

Für deine Behandlung wünsche ich dir einen guten Verlauf!

LG Lupap
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt Heute, 10:42
sanfermine12 sanfermine12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2024
Beiträge: 2
Standard AW: Ab wann ins Krankengeld?

Hallo Lupap,

danke für deine Antwort!
Mein Arbeitgeber ist einverstanden, dass ich mich aktuell nur zu Chemo-Tagen und ggfls. am Folgetag krank melde (ohne Attest). Das ist ihm allemal lieber, als dass ich mehrere Tage oder wochenweise ausfalle. Denn dann wäre die Beratungsstelle mit mir als einziger Vollzeitkraft auch schlecht besetzt (gibt sonst nur noch eine TZ-Kraft und eine Verwaltungskraft).
Unsere Steuerberaterin hat gesagt, man könne es so handhaben, aber alle einzeln gefehlten Tage würden zusammengerechnet, dann wäre ich eben bei den 2 Wochen und nunmehr 4 Tagen (da jetzt Mittwoch wieder Chemo war) von den möglichen 6 Wochen.
ich hatte nur neulich gelesen, dass man für Krankengeld bzw. zuvor Lohnfortzahlung ein tatsächliches Attest braucht. Und ich habe bislang kein einziges Attest, außer für das Setzen des Ports für 2 Tage, fällt mir gerade ein.
Aber dann wird es wohl so sein, wie die Steuerberaterin meint, und ich werde nochmal durchrechnen..

Dir auch alles Gute!
Lg sanfermine12
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt Heute, 15:25
Lupap Lupap ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2013
Beiträge: 13
Standard AW: Ab wann ins Krankengeld?

Hallo Sanfermine,

jetzt hab ich gezielt mal gegoogelt und habe das auch gefunden, dass grundsätzlich Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die es keine AU gibt, nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet werden. War mir bislang unbekannt.

LG Lupap
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt Heute, 15:34
Lupap Lupap ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2013
Beiträge: 13
Standard AW: Ab wann ins Krankengeld?

Ich hab dir eine PN geschickt.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:43 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55