Hallo Flower,
bei einem geringen Einkommen gibt es die Möglichkeit eine Freistellung/Befreiung bei der Krankenkasse zu beantragen. d. h. die Rezeptgebühren und Medikamentenzuzahlungen entfallen. Vielliecht hast du eine Apothekenkarte, dann - wenn du über den Satz bist - erstattet die Krankenkasse auch rückwirkend. Du brauchst eine Bescheinigung - Vorlage gibts bei der Krankenkasse - das du chronisch Krank bist. Wenn das nicht klappt gehe über das DMP-Programm welches jede Kasse anbietet, dann sparst du die 10,00 im Quartal.
Wie siehts denn aus mit den Rundfunkgebühren; da bist du doch als Hartz4 auch befreit. Vielleicht noch einmal ein Gespräch mit deiner Fallmanagerin suchen, für welche Leistungen du noch Anspruch hast.
Einen schönen Pfingstmontag wünscht
Heike1