Hallo Sandy,
vielleicht hilft Dir dieser Link
http://www.akbgld.at/online/page.php?P=165&IP=34247
Wird Pflegegeld auch dann gezahlt, wenn der Pflegebedürftige noch während des Antragsverfahrens stirbt?
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch stirbt, bevor das Pflegegeld angewiesen wurde, können nacheinander folgende Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Anspruchsberechtigten die Auszahlung beantragen:
-Pflegepersonen, die den Verstorbenen überwiegend und ohne angemessene Bezahlung gepflegt haben
-Personen, die überwiegend für die Kosten der Pflege aufgekommen sind.
Liebe Grüße
Iris