Thema: Mastopathie
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Alt 24.03.2003, 10:03
Gast
 
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Standard Mastopathie

Hallo Heidi,
bei "Vorerkrankungen" sind die privaten KVen etwas eigen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass oft kein Weg in die gewünschte Richtung führt.
Mein Vorschlag ist, frag doch Deine KV, ob sie ein Attest über die "Vorerkrankung" akzeptieren und ihre Einstufung noch einmal prüfen. Sie möchten die notwendigen Fragen stellen, um die "Erkrankung" abzuklären. Es kann ja sein, dass Du bei Deinen Angaben die Diagnose nicht ganz richtig wieder gegeben hast (ich will Dir damit nicht zu nahe treten, kann doch sein oder?). Ob da Zyste oder Mastopathie steht, ist in meinen Augen schon wichtig.
Hintergrund ist, dass die KVen ärztliche Sachverständige an der Hand haben, die das Krankheitsrisiko anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen, eine Untersuchung von denen kommt nicht in Frage. So kann, wie bei uns, aus einer erhöhten Cholesterinlage ganz schnell ein erhöhtes Herzinfarktrisiko werden, weil der Arzt sich unglücklich ausgedrückt hatte. Dadurch ist mein Mann unversicherbar geworden, auch bei anderen KVen, weil die sich untereinander austauschen. So hatte sich dieser Weg der Nachfrage und Attests bei uns leider ins Gegenteil verkehrt.
Entweder, Du musst wohl oder übel den Zuschlag akzeptieren (wenn es wirklich um Mastopathie geht und zwar Grad II oder III) oder Du versuchst es mit dem Attest, wenn es nur um eine Zyste oder MP I ging. Vielleicht sprichst Du vorher noch mal mit Deinem Arzt und erklärst ihm Dein Problem.
In meinen Augen kannst Du nicht "mal" eine Mastopathie gehabt haben und jetzt nicht mehr?!? Bisher habe ich noch nicht von einer wieder rückgängigen, sprich geheilten Mastopathie gehört, aber da bin ich nicht so gut bewandert. Ich hab` sie und damit muss ich leben. Ganz wichtig ist aber die Gradeinteilung schon. Die einfache MP (Grad 1) wird in der Literatur immer noch nicht!!! als Präkanzerose angesehen, also nicht!!! als mögliche Krebsvorstufe.
Wie gesagt, das solltest Du Dir von Deinem Arzt bescheinigen lassen, wenn die KV damit einverstanden ist.
Ach ja, der Kostenfaktor. Meist lassen sich die Ärzte darauf ein und rechnen evtl. notwendige Untersuchungskosten mit der gesetzlichen KV ab, bei der Du ja noch bist oder? Die Kosten für den Bericht an die private KV musst Du dann selbst bezahlen oder Dein Arzt erlässt sie Dir. Wenn Du Erfolg haben solltest (also kein Zuschlag), kann Deine privat KV auch diese Kosten übernehmen. Das müsstest Du auch vorher mit denen bereden.
Viel Glück
Astrid
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