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Alt 24.02.2011, 18:51
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karatina karatina ist offline
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Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

hallo metalkatze,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Bei mir beruft sich der Arbeitgeber auf tarifliche Vertragsinhalte... So soll nicht nur mein Resturlaub aus 2010 unwirksam und nicht aufgebaut worden sein, nein, auch mein diesjähriger Urlaubsanspruch soll erst ab Arbeitsbeginn wirksam werden. und dann auch nur monatlich mit 2,5 Tagen. Meine Schwerbehinderung ist ab 23.04.10 gültig.. und auch diese 5 Tage sollen angeblich laut Tarif nicht wirksam sein....
Bin selbst noch sehr unwissend, was dieses Thema angeht, aber werde mich da reinarbeiten... Ich werde jetzt zum "Pseudo-jurist".. Ich kann nicht glauben, dass ich mir während der Krankheit meinen Urlaubsanspruch verwirkt habe... Ich bin krank und nicht im Urlaub...
Mein Arbeitsvertrag beruht auf NFE und CGM...

Dank Dir für Deine Antwort und Engagement
Liebe Grüße
Katharina
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