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Alt 09.10.2003, 08:29
Gast
 
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Standard Erwerbsunfähigkeitsrente...

Hallo S. (?),
die oben angegebene Internetadresse enthält veraltete, nicht mehr relevante Informationen. Also laß Dich in jedem Fall bei Deinem Rentenversicherer beraten.

Leider äußerst Du Dich überhaupt nicht zum Hintergrund Deiner Frage. Ich vermute mal, daß Du oder jemand Bekanntes krebskrank ist, aber auch dazu müßte man genauere Informationen haben, um Deine Frage hier besser beantworten zu können. Man kann nicht einfach, nur weil man krebskrank ist, Rente beantragen. Die Schwere der Erkrankung ist bedeutend, wie lange man a-unfähig geschrieben war, was das Ergebnis einer Rehamaßnahme war, die Frage, wie lange man eingezahlt hat (für Erwerbsminderungsrente mindestens 5 JAhre, davon in den letzten fünf JAhren mindestens gesamt 36 Monate). Es ist auch entscheidend, ob der Gutachter einen für bis zu 3 Stunden, 3 - 6 Stunden oder mehr als 6 Stunden arbeitsfähig hält. Welchen Beruf man hat und ob man überhaupt vermittelbar ist, das spielt nach neuem Recht keine Rolle mehr. Allerdings wird hier noch zwischen vor dem 2.1.1961 und danach geborene unterschieden. Also, Du merkst: ein Fachmann muß her, mit dem Du Deine konkreten Daten besprechen mußt.

Gruß von Birgit
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