Thema: Testament !?
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Alt 04.02.2012, 03:29
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Testament !?

Hallo Yukon!

Ja, es ist möglich, dass Dein Vater alles testamentarisch Deiner Mutter hinterlässt. Allerdings steht den Kindern ein Pflichtteilsrecht zu in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diesen Pflichtteil können sie verlangen, müssen es aber nicht. Er ist auch gemäß § 852 ZPO nur beschränkt pfändbar, kann also von den Gläubigern nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Berechtigten geltend gemacht werden. Damit wäre Deine Mutter grundsätzlich geschützt.

Das Testament muss – da Dein Vater wegen der Polyneuropathie nicht mehr eigenhändig schreiben kann – bei einem Notar errichtet werden, der Euch auch weiter beraten kann. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Vermögens Deines Vaters und betragen z.B. bei einem Wert von 200.000,- € derzeit 357,- €; dazu kommt noch die Umsatzsteuer. Wenn Deine Eltern das Testament als gemeinschaftliches Testament errichten, kostet es das Doppelte.

Ob sich das Problem auch durch einen Erbverzicht (vor dem Tod durch notariellen Vertrag mit Deinem Vater) oder Erbausschlagung (nach dem Tod durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht) lösen lässt, kommt vor allem auf die weiteren Verwandtschaftsverhältnisse an. Wenn z.B. die Eltern Deines Vaters noch leben oder Geschwister vorhanden sind, erben die dann anstelle der Kinder neben Deiner Mutter.

Ich hoffe, das hat Dir erstmal ein bisschen weitergeholfen. Die näheren Einzelfragen besprecht Ihr am besten mit dem Notar, da es dabei auch auf die genauen Details ankommt.

Liebe Grüße,
Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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