Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 17.12.2003, 15:59
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rezeptgebühren Befreiung

hallo Celli

Ddu wirst jetzt dann bis Ende 12/2003 von den restlichen Gebühren befreit werden können.

ab Aanfang 2004 gelten neue Regelungen. Da wird jeder Patient neu veranschlagt, das heißt - Ddu mußt die 1 % Grenze auf jeden Fall neu erreichen, da es eine vollständige Befreiung gar nicht mehr gibt . Erst nach erreichen der Belastungsgrenze kann man für die restliche Zeit im Jahr befreit werden.
Allerdings ändern sich auch die Kriterien für chronisch krank. Nicht jeder, der in diesem Jahr wegen chronischer Erkrankung nur 1 % Zuzahlung leisten musste, wird auch im nächsten Jahr anerkannt.

viele Grüße
elisabeth
Mit Zitat antworten