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Alt 09.10.2002, 13:44
Gast
 
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Standard Berufsgenossenschaft

Liebe Petra!
Ganz einfach: bei der BG.
Die leitet das Verfahren und beteiligt ggf. Gutachter oder diesen Arbeitsmediziner.
Ihr werdet in absehbarer Zeit einen Bescheid bekommen. Nach Erhalt habt ihr einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, am besten gleich mit ausführlicher Begründung.
Obwohl diese Begründung inhaltlich in etwa genauso aussehen wird wie die Dienstaufsichtsbeschwerde, sind das zwei verschiedene Paar Schuhe.
Beim Widerspruch geht es vorrangig um den objektiven Sachverhalt (z.B. ungenügende medizinische Würdigung der Erkrankung, weil die Aufnahmen nicht da waren), bei der Dienstaufsichtsbeschwerde kannst Du auch die Form und die Art und Weise der Bearbeitung sowie falsche Wiedergabe von Fakten (Telefonat/Schreiben) rügen.
Ich weiss, dass sich das sehr unpersönlich anhört für Dich. Aber um dem Bürokratismus (stöhn!) beizukommen, sollte man sich auf eine sachliche Ebene beschränken. Sonst ist Dir bzw. Deinem Schwipa nicht geholfen, wenn Du in das gleiche Horn bläst wie dieser Sachbearbeiter.
Wenn Du Dich mit dem Ganzen überfordert fühlst, kannst Dur Dir für beides auch Hilfe holen, Sozialverbände, VdK oder auch beim Rechtsanwalt. Während die beiden ersten kostenlos helfen bei Mitgliedschaft, kostet ein Rechtsanwalt natürlich, wenn Dein Schwipa keine Rechtschutz hat. Mit Adressen oder so kann ich Dir leider nicht helfen, wie gesagt, ich steh da "auf der anderen Seite". Da fehlen mir auch die genauen Informationen.
Soweit ich kann, helfe ich Dir gern. Ich würde mich auch freuen, wenn Du mal über Fortschritte berichten kannst. Vielleicht entschuldigt sich dieser Mensch ja auch, Wunder soll es immer geben.
Wie geht es inzwischen Deinem Schwipa?
Bis bald. Liebe Grüsse Astrid
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