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Alt 19.08.2003, 15:28
Gast
 
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Standard Rentenverlängerung nur ein Jahr??

Hallo Lisa,
gut, daß Du den Hinweis auf die Art der Reha gegeben hast, denn da bestehen schon Unterschiede hinsichtlich verschiedener Punkte. Einen Rentenantrag wegen einer psychischen Belastungsreaktion durchzusetzen ist natürlich etwas ganz anderes, als ihn auf einer Krebserkrankung zu begründen. Das sollte man - auch wenn beides zusammenhängt - nicht in einen Topf werfen.
In der Tat sind die meisten Berichte einer psychosomatischen KLinik mit einem Stempel "Streng vertraulich, dieser Bericht ist nicht dem Patienten auszuhändigen" versehen. In der Regel stehen dort verklausulierte Formulierungen über die Problematik der Betroffenen drin (i.d.R. Persönlichkeitsstörungen, etc.), die von diesen nicht ohne nähere Erklaärung verstanden oder akzeptiert werden und häufig zu weiteren Belastungsreaktionen führen.
Sprich mit Deiner Neurologin über ihrer Einschätzung zu Deiner Rentenregelung.
Wie alt bist Du eigentlich? Auch das Alter spielt eine Rolle bei der Bewilligung. Jüngeren Menschen will man nicht allzu fürh auf das "Abstellgleis" Rente stellen, wenn sie noch Jahre in der Lage wären, eine Aufgabe zu erfüllen und damit auch ihre Lebensqualität erhalten könnten. Im Prinzip hast Du viel zu wenig Infos gegeben, um Deine Situation einigermaßen beurteilen zu können. Und pauschale Ratschläge kann man ohne nähere Infos nicht geben. Die würden Dir nicht weiterhelfen.
Gruß von Robie
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